Gesetzlicher Schutz. Helfen Freunde beim Bau mit, muss der Bauherr diese bei der regional zuständigen Bauberufsgenossenschaft anmelden. Dies muss spätestens eine Woche nach Baubeginn passieren. Geschieht das nicht, sind die Helfer zwar trotzdem versichert, doch dem Bauherrn droht ein Bußgeld von bis zu 2 500 Euro.
Beiträge. Der Schutz kostet in Westdeutschland 1,40 Euro pro Arbeitsstunde und in Ostdeutschland 1,21 Euro, mindestens allerdings 100 Euro. Ob die Helfer für die Arbeit Geld bekommen, spielt keine Rolle. Kleine Gefälligkeiten sind nicht versichert und auch nicht meldepflichtig.
Lücke. Nicht gesetzlich versichert sind die Bauherren selbst und ihre Ehepartner. Sie können sich freiwillig über die Bauberufsgenossenschaft versichern. Das kostet rund 350 Euro im Monat.
Private Unfallversicherung. Bauherren können sich mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich versichern. Guten Versicherungsschutz gibt es schon ab rund 100 Euro im Jahr. Auch für Bauhelfer ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind begrenzt. Eine zusätzliche Entschädigung ist oft nötig, um Lücken im Schutz auszugleichen. Die besten privaten Policen zeigt unser Test Private Unfallversicherung.
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@paulpanterWÜ: Nicht alle Versicherer definieren die Bausumme gleich. Wir haben nicht untersucht, welche Versicherer die Kosten für die Leistungen von Architekten, Ingenieuren und Behörden dazu zählen oder ausschließen. Bitte fragen Sie vor dem Abschluss konkret beim Versicherer nach, was zur Bausumme gehört. (maa)
Es wird bei der Bauleistungsversicherung der Beitrag nach der Bausumme berechnet.
Handelt es sich hierbei um die Kostenschätzung gem. DIN 276-2006 oder um reine Erstellungskosten/Baukosten?
Die Frage ist insoweit von Bedeutung, da die Kostenschätzung der DIN auch die Nebenkosten der Kostengruppe 700 (Architektenhonorare etc.) enthalten sind. Diese betragen gerne mal rd. 20 %.
Vielen Dank
@beatit: Vandalismus ist eine vorsätzliche Beschädigung des Gebäudes oder des Baugrundstücks durch Dritte. Wir haben uns mit den (sicher vielfältigen) Möglichkeiten denkbarer Beschädigungen bei der Untersuchung nicht im Einzelnen befasst. Insofern müssten Sie bitte beim Versicherer nachfragen, welche Schäden genau durch die Bedingungen abgedeckt sind. (PH)
Mich würde es sehr interessieren, welche Art von Vandalismus bei einer Bauleistungsversicherung mitversichert ist. Bei unseren Nachbarn wurde das Schnurgerüst nach der Absteckung zerstört. Somit muss durch den Vermesser das Schnurgerüst erneut abgesteckt werden. Wäre diese Art von Vandalismus durch die Bauleistungsversicherung abgesichert bzw. wenn nicht, gibt es eine Versicherung, die solche Schäden absichern würde? Vielen Dank!
@OrSz80: Die entscheidende Frage ist: Wer ist Bauherr? Das kommt darauf an, wer mit wem die Bauverträge abgeschlossen hat. Die Regel dürfte sein: Jeder ist für seine Doppelhaushälfte der Bauherr und muss sich dann selbst um sein Haftpflichtrisiko kümmern. Es aber auch denkbar und ohne Weiteres zulässig, sich für den Bau eines Doppelhauses zusammenzutun und den Bau gemeinsam in Auftrag zu geben. Es gibt dann nur einen Bauvertrag, indem die beiden Bauherren gemeinsam das Bauunternehmen beauftragen. (dda)