Bauherren-Haftpflichtversicherung
Im Test: Finanztest hat Angebote für private Bauherren-Haftpflichtversicherungen von 34 Versicherern untersucht. Wir haben nur Tarife berücksichtigt, die auch als Einzelversicherungen erhältlich sind, und deren Bedingungen untersucht. Tarife für den öffentlichen Dienst stellen wir nicht dar.
Einmalbeiträge
Der gesamte Beitrag wird bei Beginn der Versicherung fällig und gilt für die vereinbarte Bauzeit. Die Höhe des Beitrags ist abhängig von der Bausumme. Wir haben die Beiträge für Bausummen für einen Neubau von 150 000 Euro und 250 000 Euro sowie für einen Umbau von 50 000 Euro berechnet.
Wichtige mitversicherte Leistungen ohne Mehrbeitrag
Diese in der Tabelle beschriebenen Leistungen werden speziell im Rahmen der Bauherren-Haftpflichtversicherung angeboten. In der Privathaftpflichtversicherung sind sie größtenteils ausgeschlossen.
Bauen in Eigenleistung
Nur bei wenigen Versicherern sind Schäden, die Dritte erleiden, beitragsfrei mitversichert, wenn der Bauherr und Bauhelfer selbst mitarbeiten (Eigenleistungen). Der überwiegende Teil der Versicherer verlangt dafür einen Mehrbeitrag pro 1 000 Euro Eigenleistungen.
Versicherungssumme
Sie gibt den Betrag an, den der Versicherte im Schadensfall maximal erhält. Wir haben eine Versicherungssumme von 5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden zugrunde gelegt. Wenn diese Summe nicht angeboten wurde, haben wir die nächsthöhere gewählt. Im Versicherungsfall wird keine Selbstbeteiligung verlangt.
Befristung des Bauvorhabens
Innerhalb der genannten Frist muss das Bauvorhaben abgeschlossen sein. Danach erlischt der Versicherungsschutz. Bei vielen Versicherern kann diese Frist allerdings gegen Zahlung eines Zuschlags verlängert werden.
Bauleistungsversicherung
Im Test: Finanztest hat 21 Angebote für die Bauleistungsversicherung untersucht. Es wurden nur Tarife berücksichtigt, die einzeln und nicht nur im Paket mit anderen Versicherungen erhältlich sind. Tarife nur für den öffentlichen Dienst berücksichtigen wir nicht.
Niedrigster Selbstbehalt
Bei fast allen Versicherern muss der Versicherte im Falle eines Schadens einen Selbstbehalt bezahlen, jedoch in unterschiedlicher Höhe. Wir haben für die Untersuchung den niedrigsten Selbstbehalt gewählt.
Einmalbeiträge
Der Beitrag wird bei Beginn der Versicherung fällig und gilt für die vereinbarte Bauzeit. Die Höhe des Beitrags ist meist von der Bausumme abhängig. Wir haben die Bausummen 150 000 und 250 000 Euro für einen Neubau sowie 50 000 Euro für einen Umbau gewählt.
Wichtige mitversicherte Leistungen ohne Mehrbeitrag
Zusätzliche Aufräumkosten. Aufräumkosten sind Bestandteil der Bauleistungsversicherung. Es kann jedoch in seltenen Fällen vorkommen, dass die Versicherungssumme nicht ausreicht, die notwendigen Aufräumkosten zu ersetzen. Zusätzlich entstehende Kosten übernehmen manche Versicherer nur bis zu einer bestimmten Höhe oder gegen einen Zuschlag.
Schadensuchkosten. Oft muss die Ursache für einen aufgetretenen Schaden aufwendig gesucht werden, bevor mit der Behebung begonnen werden kann. Die Kosten für die Suche können höher sein als die für die Behebung. Die Kosten dafür übernehmen die Versicherer mit unterschiedlichen Entschädigungsgrenzen.
Kosten für Baugrund und Boden. Bodenaushub, den man zum Geländeausgleich benötigt, kann zum Beispiel durch starke Regenfälle weggeschwemmt werden. Die Kosten für den Neukauf übernehmen die Versicherer mit unterschiedlichen Entschädigungsgrenzen.
Feuerrisiko
Für einen Mehrbeitrag kann der Versicherte bei einigen Anbietern die Risiken Brand, Blitzschlag und Explosion absichern, wenn er keine separate Feuerrohbauversicherung abschließen möchte.
Befristung der Bauzeit
Innerhalb der genannten Fristen muss das Bauvorhaben beendet sein. Einige Versicherer verlängern die Frist, meist gegen Zahlung eines Zuschlags.
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@paulpanterWÜ: Nicht alle Versicherer definieren die Bausumme gleich. Wir haben nicht untersucht, welche Versicherer die Kosten für die Leistungen von Architekten, Ingenieuren und Behörden dazu zählen oder ausschließen. Bitte fragen Sie vor dem Abschluss konkret beim Versicherer nach, was zur Bausumme gehört. (maa)
Es wird bei der Bauleistungsversicherung der Beitrag nach der Bausumme berechnet.
Handelt es sich hierbei um die Kostenschätzung gem. DIN 276-2006 oder um reine Erstellungskosten/Baukosten?
Die Frage ist insoweit von Bedeutung, da die Kostenschätzung der DIN auch die Nebenkosten der Kostengruppe 700 (Architektenhonorare etc.) enthalten sind. Diese betragen gerne mal rd. 20 %.
Vielen Dank
@beatit: Vandalismus ist eine vorsätzliche Beschädigung des Gebäudes oder des Baugrundstücks durch Dritte. Wir haben uns mit den (sicher vielfältigen) Möglichkeiten denkbarer Beschädigungen bei der Untersuchung nicht im Einzelnen befasst. Insofern müssten Sie bitte beim Versicherer nachfragen, welche Schäden genau durch die Bedingungen abgedeckt sind. (PH)
Mich würde es sehr interessieren, welche Art von Vandalismus bei einer Bauleistungsversicherung mitversichert ist. Bei unseren Nachbarn wurde das Schnurgerüst nach der Absteckung zerstört. Somit muss durch den Vermesser das Schnurgerüst erneut abgesteckt werden. Wäre diese Art von Vandalismus durch die Bauleistungsversicherung abgesichert bzw. wenn nicht, gibt es eine Versicherung, die solche Schäden absichern würde? Vielen Dank!
@OrSz80: Die entscheidende Frage ist: Wer ist Bauherr? Das kommt darauf an, wer mit wem die Bauverträge abgeschlossen hat. Die Regel dürfte sein: Jeder ist für seine Doppelhaushälfte der Bauherr und muss sich dann selbst um sein Haftpflichtrisiko kümmern. Es aber auch denkbar und ohne Weiteres zulässig, sich für den Bau eines Doppelhauses zusammenzutun und den Bau gemeinsam in Auftrag zu geben. Es gibt dann nur einen Bauvertrag, indem die beiden Bauherren gemeinsam das Bauunternehmen beauftragen. (dda)