Geht beim Bauen etwas schief, droht der Ruin. Unerlässlich ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Außerdem ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll.
Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung
Testergebnisse für 34 Bauherren-Haftpflichtversicherung für Privatleute 05/2017Anzeigen
Testergebnisse für 21 Bauleistungsversicherung 05/2017Anzeigen
Bauherren-Haftpflichtversicherung für Privatleute 05/2017 - Angebote, die alle wichtigen Leistungen enthalten
Axa
Bayerische
BGV Badische
Bruderhilfe
Concordia
Europa
GHV Darmstadt
Gothaer
Grundeigentümer
GVO
Haftpflichtkasse Darmstadt
Huk-Coburg Allg.
Interrisk
Itzehoer
Lippische
Nürnberger
Öffentl. Braunschweig
Rheinland
Vers.kammer Bayern
VHV
Volkswohl Bund
VPV
Waldenburger
WGV
Württembergische
Bauherren-Haftpflichtversicherung für Privatleute 05/2017 - Angebote mit Lücken bei wichtigen Leistungen
Alte Leipziger
Basler
Bayer. Hausbesitzer
CosmosDirekt
Debeka
DEVK
Ergo
HDI
Mannheimer (Top)
Bauleistungsversicherung 05/2017
Alte Leipziger
Axa (Basis)
Axa (Exclusiv)
Basler
Bayer. Hausbesitzer
BGV Badische
Concordia
Ergo
Gothaer
Grundeigentümer
HDI
Interrisk
Mannheimer
Nürnberger
Vers.kammer Bayern (Plus)
Vers.kammer Bayern (Standard)
VHV
Waldenburger
WGV
Württembergische
Zurich
Schutz vor Haftung und Sachschäden
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung zahlt, wenn der Bauherr in die Haftung gerät. Ohne sie sollte er gar nicht erst anfangen zu bauen. Zweite wichtige Versicherung für Bauherren: die Bauleistungsversicherung. Sie tritt ein, wenn auf der Baustelle wegen unvorhersehbarer Umstände Schäden entstehen. Finanztest hat insgesamt 55 Bauversicherungen untersucht und sagt, welche gut und günstig schützen.
Bauherr zahlt fast immer
Wenn sich auf Baustellen wegen unzureichender Unfallverhütung ein Unfall ereignet, steht fast immer der Bauherr für die Folgen gerade. Hat sich das Opfer schwer verletzt, kann die Schadenersatzleistung für den Bauherren existenzbedrohend sein. Der Bauherr kann die Pflicht zur Absicherung zwar auf Firmen oder einen Bauleiter übertragen, aber auch das ist Unfallopfern gegenüber oft unwirksam. Dann muss zunächst doch wieder er zahlen. Vor diesem Ungemach schützt eine gute Bauherrenhaftpflichtversicherung. Unser Test zeigt: Keineswegs alle Angebote schließen alle wichtigen Leistungen ein. Zudem gibt es große Preisunterschiede.
Begrenzter Schutz durch Privathaftpflichtversicherung
Manche Häuslebauer sind bereits über ihre Privathaftpflichtversicherung geschützt. Zumindest für kleinere Baustellen reicht der Schutz bei sehr vielen Policen. Oft allerdings reicht der Privathaftpflichtschutz nur für kleinere Baustellen bis 50 000 Euro. In die für den Versicherungsschutz entscheidende Bausumme sind alle Kosten von der Einrichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung einzurechnen. Der Preis fürs Grundstück zählt aber nicht mit.
Tipp: Sie sind an einer guten Privathaftpflichtversicherung interessiert? Die Analyse Privathaftpflichtversicherung der Stiftung Warentest ermittelt für Sie günstige Angebote.
Steigende Bausumme und Verlängerung melden
Zeichnet sich im Laufe der Bauarbeiten ab, dass die Kosten die versicherte Bausumme übersteigen, müssen Bauherren sich sofort beim Versicherer melden und ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung erweitern. Sie laufen sonst Gefahr, dass der Versicherungsschutz komplett verloren geht. Ist bereits ein Schaden entstanden, kommt die Erhöhung der Versicherungssumme zu spät. Es bleibt dann nur, auf Kulanz zu hoffen. Werden die Bauarbeiten nicht rechtzeitig fertig, müssen Bauherren außerdem unbedingt ihre Police verlängern. Meist ist das gegen Mehrbeitrag möglich. Anderenfalls muss ein neuer Vertrag her.
Für Schäden während des Baus
Weniger wichtig als die Bauherrenhaftpflichtversicherung, aber ebenfalls sinnvoll, ist eine Bauleistungsversicherung. Sie zahlt, wenn auf der Baustelle aus unvorhersehbaren Gründen Schäden entstehen. Im Ernstfall rettet diese Versicherung das Eigenheim. Viele Bauherren werden kaum in der Lage sein, einen von einem Unwetter zerstörten Rohbau auf eigene Kosten neu zu errichten.
Bauleistungsversicherung – Schutz mit Lücken
Eine Bauleistungsversicherung schützt aber längst nicht vor jedem finanziellen Risiko. So müssen Bauherren sich selbst helfen, wenn eines ihrer Bauunternehmen insolvent wird, bevor bezahlte Leistungen fertig werden. Auch Diebstahl ist nur und erst dann versichert, wenn Materialien fest eingebaut sind; solange sie lagern oder nur lose befestigt sind, zahlt die Bauleistungsversicherung nicht. Unser Test zeigt: In Preis und Leistungen unterscheiden sich die Angebote für Bauleistungsversicherungen deutlich.
- Mit dem Finanztest-Rechner können Sie ermitteln, ob Sie als Mieter oder Käufer einer Immobilie günstiger fahren und dabei unterschiedliche Szenarien berücksichtigen.
- Mit dem richtigen Baukredit können Sie viele Zehntausend Euro Zinsen sparen. Dabei helfen unser Kredit-Vergleich, ein Check der Darlehensbedingungen und der Testbericht.
- Beim Hausbau kommt es auf den Millimeter an. Schon kleine Flüchtigkeitsfehler beim Einmessen können später zu teuren und zeitaufwendigen Korrekturen führen. Der...
@paulpanterWÜ: Nicht alle Versicherer definieren die Bausumme gleich. Wir haben nicht untersucht, welche Versicherer die Kosten für die Leistungen von Architekten, Ingenieuren und Behörden dazu zählen oder ausschließen. Bitte fragen Sie vor dem Abschluss konkret beim Versicherer nach, was zur Bausumme gehört. (maa)
Es wird bei der Bauleistungsversicherung der Beitrag nach der Bausumme berechnet. Handelt es sich hierbei um die Kostenschätzung gem. DIN 276-2006 oder um reine Erstellungskosten/Baukosten? Die Frage ist insoweit von Bedeutung, da die Kostenschätzung der DIN auch die Nebenkosten der Kostengruppe 700 (Architektenhonorare etc.) enthalten sind. Diese betragen gerne mal rd. 20 %. Vielen Dank
@beatit: Vandalismus ist eine vorsätzliche Beschädigung des Gebäudes oder des Baugrundstücks durch Dritte. Wir haben uns mit den (sicher vielfältigen) Möglichkeiten denkbarer Beschädigungen bei der Untersuchung nicht im Einzelnen befasst. Insofern müssten Sie bitte beim Versicherer nachfragen, welche Schäden genau durch die Bedingungen abgedeckt sind. (PH)
Mich würde es sehr interessieren, welche Art von Vandalismus bei einer Bauleistungsversicherung mitversichert ist. Bei unseren Nachbarn wurde das Schnurgerüst nach der Absteckung zerstört. Somit muss durch den Vermesser das Schnurgerüst erneut abgesteckt werden. Wäre diese Art von Vandalismus durch die Bauleistungsversicherung abgesichert bzw. wenn nicht, gibt es eine Versicherung, die solche Schäden absichern würde? Vielen Dank!
@OrSz80: Die entscheidende Frage ist: Wer ist Bauherr? Das kommt darauf an, wer mit wem die Bauverträge abgeschlossen hat. Die Regel dürfte sein: Jeder ist für seine Doppelhaushälfte der Bauherr und muss sich dann selbst um sein Haftpflichtrisiko kümmern. Es aber auch denkbar und ohne Weiteres zulässig, sich für den Bau eines Doppelhauses zusammenzutun und den Bau gemeinsam in Auftrag zu geben. Es gibt dann nur einen Bauvertrag, indem die beiden Bauherren gemeinsam das Bauunternehmen beauftragen. (dda)
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@paulpanterWÜ: Nicht alle Versicherer definieren die Bausumme gleich. Wir haben nicht untersucht, welche Versicherer die Kosten für die Leistungen von Architekten, Ingenieuren und Behörden dazu zählen oder ausschließen. Bitte fragen Sie vor dem Abschluss konkret beim Versicherer nach, was zur Bausumme gehört. (maa)
Es wird bei der Bauleistungsversicherung der Beitrag nach der Bausumme berechnet.
Handelt es sich hierbei um die Kostenschätzung gem. DIN 276-2006 oder um reine Erstellungskosten/Baukosten?
Die Frage ist insoweit von Bedeutung, da die Kostenschätzung der DIN auch die Nebenkosten der Kostengruppe 700 (Architektenhonorare etc.) enthalten sind. Diese betragen gerne mal rd. 20 %.
Vielen Dank
@beatit: Vandalismus ist eine vorsätzliche Beschädigung des Gebäudes oder des Baugrundstücks durch Dritte. Wir haben uns mit den (sicher vielfältigen) Möglichkeiten denkbarer Beschädigungen bei der Untersuchung nicht im Einzelnen befasst. Insofern müssten Sie bitte beim Versicherer nachfragen, welche Schäden genau durch die Bedingungen abgedeckt sind. (PH)
Mich würde es sehr interessieren, welche Art von Vandalismus bei einer Bauleistungsversicherung mitversichert ist. Bei unseren Nachbarn wurde das Schnurgerüst nach der Absteckung zerstört. Somit muss durch den Vermesser das Schnurgerüst erneut abgesteckt werden. Wäre diese Art von Vandalismus durch die Bauleistungsversicherung abgesichert bzw. wenn nicht, gibt es eine Versicherung, die solche Schäden absichern würde? Vielen Dank!
@OrSz80: Die entscheidende Frage ist: Wer ist Bauherr? Das kommt darauf an, wer mit wem die Bauverträge abgeschlossen hat. Die Regel dürfte sein: Jeder ist für seine Doppelhaushälfte der Bauherr und muss sich dann selbst um sein Haftpflichtrisiko kümmern. Es aber auch denkbar und ohne Weiteres zulässig, sich für den Bau eines Doppelhauses zusammenzutun und den Bau gemeinsam in Auftrag zu geben. Es gibt dann nur einen Bauvertrag, indem die beiden Bauherren gemeinsam das Bauunternehmen beauftragen. (dda)