Erteilt die Baubehörde eine Baugenehmigung, muss sie den Bauherrn anschließend informieren, wenn ein Nachbar Widerspruch gegen das Vorhaben einlegt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und eine Behörde zum Schadenersatz verurteilt. Der verantwortliche Bauamtsmitarbeiter hatte den Bauherrn „sehenden Auges“ am Hause werkeln lassen, obwohl er den Widerspruch des Nachbarn auf dem Schreibtisch hatte.
Das fand der BGH nicht korrekt, zumal sich später zeigte, dass der Nachbar Recht hatte. Das Gebäude war zu hoch geplant, die Genehmigung rechtswidrig. Es kam zum Baustopp, der Bauherr erlitt finanzielle Verluste.
Diese muss die Behörde nun ausgleichen. Denn ihr Mitarbeiter hätte den Bauherrn durch eine frühe Information vor Verlusten bewahren müssen, meinte der BGH (Az. III ZR 414/02).
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