Bausparförderung
Seit 2009 erhalten Bausparer die staatliche Wohnungsbauprämie nur noch dann, wenn sie eine Immobilie wirklich kaufen, bauen oder modernisieren. Nur Bausparer, die ihren Vertrag vor 2009 abgeschlossen haben oder bei Vertragsabschluss keine 25 Jahre alt sind, dürfen ihr Geld nach einer Sperrfrist von sieben Jahren auch weiterhin zu beliebigen Zwecken verwenden, ohne die Prämien zu verlieren. Geringverdiener erhalten die Arbeitnehmersparzulage weiterhin zu den alten Konditionen.
Prämien
Wohnungsbauprämie: Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf für den Anspruch auf Wohnungsbauprämie höchstens 25 600 Euro betragen, das von Ehepaaren höchstens 51 200 Euro. Alleinstehende können höchstens 45,06 Euro pro Jahr auf eine jährliche Sparleistung von maximal 512 Euro erhalten, Ehepaare 90,11 Euro auf die jährliche Sparleistung von 1 024 Euro. Den Antrag für die Prämie verschickt die Bausparkasse zusammen mit dem Kontoauszug. Für nach 2008 abgeschlossene Verträge ist die Prämie in der Regel an „wohnwirtschaftliche Zwecke“ gebunden, das heißt an den Kauf, den Bau oder die Modernisierung einer Immobilie. Nur für Bausparer, die bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt ist, entfällt diese Zweckbindung nach sieben Jahren.
Arbeitnehmersparzulage: Arbeitnehmer können in der Steuererklärung zusätzlich eine Sparzulage beantragen, wenn sie vermögenswirksame Leistungen auf das Bausparkonto überweisen lassen. Die Zulage beträgt pro Arbeitnehmer 9 Prozent auf jährliche Sparbeiträge bis zu 470 Euro. Arbeiten beide Ehepartner, verdoppelt sich deshalb der geförderte Höchstbetrag auf 940 Euro pro Jahr. Die Einkommensgrenzen sind allerdings niedriger als bei der Wohnungsbauprämie. Sie liegt für Alleinstehende bei 17.900 Euro und für Ehepaare bei 35.800 Euro.
Bausparsumme variiert je nach Sparziel
Renditesparer. Zusammen mit Prämien oder Zulagen lohnt sich Bausparen als reine Geldanlage in erster Linie für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen und für Bausparer, die bei Vertragsschluss jünger als 25 Jahre alt sind. Doch aufgepasst: Die Bausparsumme sollte bei sieben Jahren Sparzeit das Zehnfache des geförderten Sparbeitrags nicht übersteigen. Geeignet sind zudem nur Tarife mit hoher Guthabenverzinsung, bei denen die Bausparkasse einen Zinsbonus zahlt, wenn der Kunde nach sieben Jahren auf ein Darlehen verzichtet.
Unentschlossene. Sparer, die nur sehr vage Baupläne haben, wählen am besten einen flexiblen Tarif, der bei einem Darlehensverzicht zumindest Bonuszinsen bringt. Sie sollten ebenfalls nur mit einer kleinen Bausparsumme anfangen. Werden die Baupläne konkreter, können sie die Summe immer noch aufstocken.
Zielsparer. Für Sparer, die fest zum Bau entschlossen sind, spielt die Guthabenzinsen nicht die entscheidende Rolle. Ebenso wichtig sind günstige Konditionen für das anschließende Bauspardarlehen. Je nach Einschätzung der Zinsentwicklung kann es sich für sie lohnen, einen Vertrag mit einer höheren Bausparsumme oder – was auf das Gleiche hinausläuft - zusätzlich zum Prämienbausparvertrag einen zweiten Vertrag abzuschließen.
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