Alle Testergebnisse für Praxistest Baufinanzierung 03/2017
„Die Wohnung ist zu teuer für Sie. Nach der neuen EU-Richtlinie dürfen wir Ihnen dafür keinen Kredit mehr geben“, erklärte eine Beraterin der Berliner Sparkasse unserem verblüfften Testkunden. Die Richtlinie schreibe vor, dass ein Kredit bis zum Rentenbeginn vollständig getilgt sein muss. Das sei in seinem Fall nicht möglich, da er schon 45 Jahre alt sei, mindestens 50 000 Euro Eigenkapital als Reserve brauche und zum Darlehen noch einen Bausparvertrag abschließen müsse.
Tatsache ist: Von einer Tilgung bis zum Rentenbeginn ist in der Richtlinie keine Rede. Es reicht, wenn der Kunde seine finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag „wahrscheinlich“ erfüllen kann. Daran konnte beim Testkunden kein Zweifel sein. Und ohne die überzogene Reserve und den Bausparvertrag wäre es durchaus möglich gewesen, den Kredit bis zur Rente nahezu komplett abzuzahlen.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam
@ralph.meder: Die von uns genannte Pauschale empfehlen wir, solange die tatsächlichen Werte noch nicht bekannt sind und dienen einer ersten groben Einschätzung der Kosten für den Immobilienerwerb. Sie stellt einen groben Richtwert pro Quadratmeter Wohnfläche dar und beinhaltet alle Betriebskosten, die nach der Betriebskostenverordnung bei vermieteten Wohnungen auf den Mieter abgewälzt werden können, zuzüglich Instandhaltungs- und Verwaltungskosten. Sobald es sich um ein konkretes Objekt handelt, sollten Sie sich die Nebenkostenabrechnungen vom Verkäufer aushändigen lassen und dann die Finanzierung anhand dieser Daten genau prüfen. (AK)
Im Artikel "Der beste Weg zum Kredit" aus finanztest 03/2017 wird vorgeschlagen, wie man vor dem geplanten Hauskauf eine realisierbare Kreditrate berechnet. Zur Abschätzung der zukünftigen Nebenkosten wird empfohlen, wenn man diese für die neue Bleibe noch nicht kenne, pro Monat 3,50 € pro Quadratmeter anzusetzen. Meine Frage lautet: sollten damit etwa Energie, Strom, Müll, Immobilien-bezogene Pflicht-Versicherungen (Brand- bzw. Elementarschadenvers., Haftpflicht,..) abgedeckt sein und welche Flächenangabe wird zur Berechnung herangezogen? Die reine Hausfläche oder die gesamte Wohnfläche (jedes Stockwerk)? Dachgeschoss je nach Dachschrägen anteilig und auch Keller extra? Das bleibt völlig unklar. Die Faustformel scheint da für Eigentumswohnungen eher Sinn zu ergeben. Die Antwort auf diese Fragen würde uns für die Planung unserer Finanzierung sehr interessieren, da eine gesonderte Ermittlung aller dieser Kosten sehr zeitaufwändig ist.
Kommentar vom Autor gelöscht.
@perseushelm: Anders als in Ihrem Fall, wird eine Baufinanzierung i.d.R. einmal im Leben durchgeführt. Vielen Verbrauchern sind weder die Begrifflichkeiten noch die möglichen Fallstricke einer Finanzierung bekannt. Das zeigen uns die vielen Zuschriften unserer Leser. Gerade für jene Baufinanzierer können lange Zinsfestschreibungen – zumal in der jetzigen Tiefzinsphase – Finanzierungssicherheit bedeuten.
Wer bereits eine oder mehrere Baufinanzierungen hinter sich hat, weiß sicherlich, worauf es ankommt. (dda)