Effektivzinsangabe: Banken verstoßen gegen Vorschrift
Banken sind verpflichtet, für Kredite den effektiven Jahreszins zu nennen, der alle wichtigen Kosten enthält – schon in der Werbung und auch für unverbindliche Angebote. Seit März 2016 gelten strengere Vorschriften für die Effektivzinsangabe – doch sie werden von Banken oft ignoriert.
Kombikredite
Für Kombikredite mit Bausparverträgen müssen Banken jetzt den Effektivzins für die gesamte Laufzeit ausweisen. Darin gehen neben den Zinsen alle Bausparbeiträge und Gebühren ein. Doch in mehr als der Hälfte der 45 im Test angebotenen Kombikredite fehlte der Effektivzins. Ein Vergleich mit herkömmlichen Bankdarlehen ist dann fast unmöglich. Besonders häufig fehlte der Effektivzins bei den Sparda Banken Baden-Württemberg und West, die dafür Punktabzüge bei der Kundeninformation bekamen.
Grundbuchkosten
Auch Kosten für die Bestellung der Kreditsicherheiten sind in den Effektivzins einzurechnen, soweit sie der Bank bekannt sind. Nur Notarkosten sind ausgenommen. Grundbuchgebühren sind gesetzlich festgelegt, der Bank bekannt und deshalb nach Auffassung von Finanztest immer einzurechnen. Doch in jedem dritten Kreditangebot im Test fehlten diese Kosten. Allianz, Commerzbank und Deutsche Bank gaben den Effektivzins sogar durchweg etwas zu niedrig an. Grundbuchkosten erhöhen den Effektivzins nur um wenige Hundertstel Prozentpunkte. Dennoch ist es ärgerlich, wenn sich Banken auf diese Art Wettbewerbsvorteile verschaffen.