Sollen Instandsetzungsarbeiten in einer Mietwohnung ausgeführt werden, so müssen Vermieter den Mietern keinen detaillierten Ablaufplan zur Verfügung stellen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und einer Vermieterin Recht gegeben, die Arbeiten wie das Trocknen von Fliesenkleber zeitlich nicht genau einschränken konnte.
Bei Modernisierungsarbeiten haben Mieter dagegen Anrecht auf einen detaillierten Zeitplan (Az. 65 T 73/18).