
Die Höhe der Kontogebühren der Deutschen Bank für ein Basis-Girokonto hat der Bundesgerichtshof jetzt als zu hoch eingestuft. © AdobeStock / Tobias Arhelger
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist ein Kontoführungsentgelt für ein Basiskonto von 8,99 Euro pro Monat in Verbindung mit 1,50 Euro pro Überweisung per Papier unzulässig. Damit ist eine entsprechende Entgeltklausel der Deutschen Bank unwirksam.
BGH-Urteil schützt finanziell Schwache
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der mit dieser Sache bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main erfolgreich gewesen war (Az. XI ZR 119/19). Der BGH wies nun auch die von der Deutschen Bank erhobene Revision zurück. Ein Basiskonto ist ein Girokonto, auf das alle Personen einen Anspruch haben, auch wenn sie nicht über ein geregeltes Einkommen verfügen. Das Urteil stärkt damit die Rechte finanziell schwacher Verbraucher wie etwa Sozialhilfeempfänger, Wohnungslose und Geflüchtete, für die das Basiskonto gedacht ist.
Urteil sagt nicht, was angemessen ist
Nach dem Gesetz muss das Entgelt für die grundlegenden Funktionen eines Basiskontos wie Barein- und -auszahlung, Überweisung, Lastschrift, Dauerauftrag und Girocard angemessen sein, um insbesondere auch einkommensschwachen Verbrauchern den Zugang zu einem Zahlungskonto zu ermöglichen. Diese Verpflichtung dürfe nicht durch zu hohe Kontoführungspreise verhindert werden. Orientierung für den Kontoführungspreis sollen die marktüblichen Entgelte für Girokonten und das Nutzerverhalten geben. Eine Obergrenze legte das Gericht aber nicht fest.
Einige Basiskonten sind kostenlos
Finanztest hat bei 124 Banken 185 Basiskontomodelle untersucht. Der Test zeigt: Wer arm ist und kein regelmäßiges Einkommen hat, zahlt für ein Girokonto meist viel mehr als Gehalts- und Rentenempfänger – über 200 Euro kostet die Kontoführung in der Modellrechnung bei den teuersten Banken im Test. In unserem Vergleich Basiskonten finden Sie günstigere und sogar kostenlose Konten.
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