Kredit und Zuschuss: Das liebe Geld
Nicht jede Maßnahme zur Wohnungsanpassung muss teuer sein. Ist ein Umbau notwendig, gibt es Fördermöglichkeiten. Wichtig: Eine Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Finanzierung bewilligt ist. Und bei einer Mietwohnung muss der Vermieter jede Umbaumaßnahme vorab genehmigen.
KfW-Förderung. Die staatliche KfW-Bankengruppe vergibt mit dem Programm „Altersgerecht umbauen“ zinsgünstige Darlehen sowohl an private Eigentümer als auch an Mieter. Die Fördermittel gibt es auch für einen präventiven Umbau. Mehr Infos unter www.kfw.de.
Pflegekassen. Bei anerkannter Pflegestufe zahlt die Pflegekasse bis zu 2 557 Euro für eine Umbaumaßnahme. Das bedeutet: Für alle Veränderungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung notwendig sind, gibt es einen Zuschuss. Der Eigenanteil richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. Er liegt zwischen mindestens 10 Prozent und höchstens 50 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen. Bei Kosten von mehr als 2 557 Euro kann der Eigenanteil wegfallen. Verändert sich der Pflegezustand, kann eine neue Maßnahme beantragt werden.
Bundesländer und Gemeinden. Manche Kommunen und Kreise verfügen über kommunale Sondermittel. Darüber informieren die Gemeinde oder Wohnberatungsstellen. Auch die Länder bieten Darlehen oder Zuschüsse für Umbaumaßnahmen. Auskunft über die jeweils landesspezifischen Richtlinien geben Wohnungs- und Bauämter.
Sozialamt. Pflegebedürftige oder behinderte Menschen können sich auch an ihr Sozialamt wenden. Das kann die Kosten einer Anpassung mittragen, wenn kein anderer Träger zahlt und das eigene Einkommen und Vermögen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten.