Barrierefrei wohnen

Kredit und Zuschuss: Das liebe Geld

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Nicht jede Maßnahme zur Wohnungs­anpassung muss teuer sein. Ist ein Umbau notwendig, gibt es Fördermöglich­keiten. Wichtig: Eine Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Finanzierung bewil­ligt ist. Und bei einer Miet­wohnung muss der Vermieter jede Umbaumaß­nahme vorab genehmigen.

KfW-Förderung. Die staatliche KfW-Bankengruppe vergibt mit dem Programm „Alters­gerecht umbauen“ zins­güns­tige Darlehen sowohl an private Eigentümer als auch an Mieter. Die Fördermittel gibt es auch für einen präventiven Umbau. Mehr Infos unter www.kfw.de.

Pflegekassen. Bei anerkannter Pfle­gestufe zahlt die Pflegekasse bis zu 2 557 Euro für eine Umbaumaß­nahme. Das bedeutet: Für alle Veränderungen, die zum Zeit­punkt der Antrag­stellung notwendig sind, gibt es einen Zuschuss. Der Eigen­anteil richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. Er liegt zwischen mindestens 10 Prozent und höchs­tens 50 Prozent der monatlichen Brutto­einnahmen. Bei Kosten von mehr als 2 557 Euro kann der Eigen­anteil wegfallen. Verändert sich der Pflege­zustand, kann eine neue Maßnahme beantragt werden.

Bundes­länder und Gemeinden. Manche Kommunen und Kreise verfügen über kommunale Sonder­mittel. Darüber informieren die Gemeinde oder Wohn­beratungs­stellen. Auch die Länder bieten Darlehen oder Zuschüsse für Umbaumaß­nahmen. Auskunft über die jeweils landes­spezi­fischen Richt­linien geben Wohnungs- und Bauämter.

Sozial­amt. Pflegebedürftige oder behinderte Menschen können sich auch an ihr Sozial­amt wenden. Das kann die Kosten einer Anpassung mittragen, wenn kein anderer Träger zahlt und das eigene Einkommen und Vermögen eine bestimmte Höhe nicht über­schreiten.

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