Banken dürfen für das Geldabheben am Schalter eine Gebühr verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. XI ZR 768/17). Die Bank muss keine bestimmte Anzahl von kostenlosen Ein- und Auszahlungen einräumen. Die BGH-Richter gaben der Sparkasse Günzburg-Krumbach recht, die dafür je nach Kontomodell 1 oder 2 Euro verlangte.
Ob die Gebühr in ihrer Höhe rechtmäßig ist, blieb offen. Das soll das Oberlandesgericht München nochmals prüfen. Die Bank darf Kunden nur die Kosten in Rechnung stellen, die ihr durch die Auszahlung entstehen.