
Onlinebanking. Bertram Kempf ärgert sich über die Postbank, die das in der Bankvollmacht nicht vorsieht. © Martin Stollberg
Bei der Postbank unterschreiben Mutter und Sohn eine Kontovollmacht. Doch die Bank sperrt den Onlinezugang.
Alle Testergebnisse für Kontovollmachten 08/2021
Mit Bankvollmacht vorgesorgt
„Wir hatten rechtlich eigentlich vorbildlich vorgesorgt“, sagt Finanztest-Leser Bertram Kempf. Vor einigen Jahren unterschrieb er gemeinsam mit seiner damals 88-jährigen Mutter bei der Postbank eine Kontovollmacht. Kempf durfte damit über das Konto seiner Mutter verfügen: Geld abheben, Überweisungen tätigen und Vermögen verwalten. Ohne Bankvollmacht verweigern Banken Angehörigen oder Freunden in der Regel den Zugriff auf das Konto.
Onlinebanking angesprochen
Als Kempf die Bankvollmacht unterschrieb, fragte er nach, ob er das Konto seiner Mutter auch online verwalten dürfe. „Der Postbank-Mitarbeiter sicherte mir damals zu, dass dies kein Problem sei“, erinnert sich Kempf.
Die Vollmacht gilt in der Regel auch über den Tod hinaus
Die meisten Bankvollmachten gelten auch über den Tod der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers hinaus – so war es auch in Kempfs Fall. Seit seine Mutter kürzlich verstarb, verwaltet der 58-Jährige weiterhin ihr Konto.
Kein Onlinebanking vereinbart
„Das böse Erwachen kam, als der Onlinezugang meiner Mutter nach ihrem Tod gesperrt wurde“, ärgert sich Kempf. Ein eigener Onlinezugang wurde dem Sohn verwehrt. Im Kleingedruckten der Vollmacht war das Onlinebanking ausgeschlossen. Pressesprecher Hartmut Schlegel von der Postbank erklärte auf Nachfrage von test.de: „Bei der kontobezogenen Vollmacht muss der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten zu Lebzeiten mit der Befugnis zur Nutzung des Onlinebankings ausstatten. Die zweite Möglichkeit: Der Vollmachtgeber erteilt eine kundenbezogene Vollmacht.“ Kempf ist sich sicher: „Über verschiedene Vollmachten wurde nie gesprochen.“ Er beschwerte sich, doch die Postbank zeigte sich nicht kulant.
Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Bankvollmacht, wenn Sie möchten, dass im Vorsorgefall oder im Todesfall ein Angehöriger oder Freund Zugriff auf Ihr Konto hat. Regeln Sie das rechtzeitig und in guten Tagen. Falls Onlinebanking gewünscht ist, muss dies dem Bevollmächtigten in Ihrer Bankvollmacht ausdrücklich erlaubt sein.
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@norbert77: Banken handhaben den Zugriff des Bevollmächtigten/ der Bevollmächtigten auf verschiedene Konten durchaus unterschiedlich (siehe Testergebnisse). Nicht jede Bank lässt den Zugriff auf alle Vermögensbereiche gleichermaßen zu. Ob Girokonto, Spareinlage oder Depot: Für jeden Verfügungsbereich können andere Regeln gelten. Welche Verfügungsgewalt eine Bevollmächtigte / ein Bevollmächtigter auf das Konto haben soll, kann individuell geklärt werden.
Mich hätte interssiert, ob man als Kunde mit mehreren Konten bei einer Bank Vollmachten selektiv für jedes einzelne Konto erteilen kann und welche Bank einen solchen Service anbietet.
@Mical: Nicht alle Bankinstitute erlauben den Zugriff auf ein Depot mit einer Bankvollmacht, siehe Testtabelle "Was bei Banken und Sparkassen mit einer Bankvollmacht möglich ist". Auch Onlinebanking muss manchmal extra vereinbart werden. Tipp: Wünscht der Vollmachtgeber, dass Bevollmächtigte im Vorsorgefall Zugriff auf ein Depot haben, sollte dies ausdrücklich mit der Bank vereinbart werden.
@Stiftung_Warentest
Anscheinend hilft solche Vollmacht nicht um Handlungsfähig zu sein, was das Depot angeht, wenn die Rückmeldung vom Broker ist, dass keine Zugangsdaten erteilt werden.
"Die Einrichtung einer Vollmacht bei der Depotbank befähigt die bevollmächtigte Person nicht zur:
- Ausstellung von Zugangsdaten für den/die Vollmachtnehmer/in
- digitalen Einsichtnahme in das Depot
- Eigentumsübertragung des Wertpapierdepots
Im Todesfall werden die Wertpapiere weiterhin bei der Depotbank verwahrt und die Erben ermittelt."
@Michael_Di: Die DKB war nicht in unserer Stichprobe dabei. Hinweis: Die DKB bietet auf ihrer Internetseite unter Service /Persönliche Daten/ Vollmachten zwei Arten von Vollmachten an: Eine Allgemeine Vollmacht, die über den Tod des Kontoinhabers hinaus gilt sowie eine Vollmacht, die ab dem Tod des Kontoinhabers gilt. (TK)