Konto­voll­macht

Online­banking ausdrück­lich erlauben

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Konto­voll­macht - Bei diesen Banken klappt die Bank­voll­macht unkompliziert

Online­banking. Bertram Kempf ärgert sich über die Post­bank, die das in der Bank­voll­macht nicht vorsieht. © Martin Stollberg

Bei der Post­bank unter­schreiben Mutter und Sohn eine Konto­voll­macht. Doch die Bank sperrt den Online­zugang.

Konto­voll­macht Alle Testergebnisse für Konto­voll­machten 08/2021

Mit Bank­voll­macht vorgesorgt

„Wir hatten recht­lich eigentlich vorbild­lich vorgesorgt“, sagt Finanztest-Leser Bertram Kempf. Vor einigen Jahren unter­schrieb er gemein­sam mit seiner damals 88-jährigen Mutter bei der Post­bank eine Konto­voll­macht. Kempf durfte damit über das Konto seiner Mutter verfügen: Geld abheben, Über­weisungen tätigen und Vermögen verwalten. Ohne Bank­voll­macht verweigern Banken Angehörigen oder Freunden in der Regel den Zugriff auf das Konto.

Online­banking angesprochen

Als Kempf die Bank­voll­macht unter­schrieb, fragte er nach, ob er das Konto seiner Mutter auch online verwalten dürfe. „Der Post­bank-Mitarbeiter sicherte mir damals zu, dass dies kein Problem sei“, erinnert sich Kempf.

Die Voll­macht gilt in der Regel auch über den Tod hinaus

Die meisten Bank­voll­machten gelten auch über den Tod der Konto­inhaberin oder des Konto­inhabers hinaus – so war es auch in Kempfs Fall. Seit seine Mutter kürzlich verstarb, verwaltet der 58-Jährige weiterhin ihr Konto.

Kein Online­banking vereinbart

„Das böse Erwachen kam, als der Online­zugang meiner Mutter nach ihrem Tod gesperrt wurde“, ärgert sich Kempf. Ein eigener Online­zugang wurde dem Sohn verwehrt. Im Klein­gedruckten der Voll­macht war das Online­banking ausgeschlossen. Presse­sprecher Hartmut Schlegel von der Post­bank erklärte auf Nach­frage von test.de: „Bei der konto­bezogenen Voll­macht muss der Voll­macht­geber den Bevoll­mächtigten zu Lebzeiten mit der Befugnis zur Nutzung des Online­bankings ausstatten. Die zweite Möglich­keit: Der Voll­macht­geber erteilt eine kundenbezogene Voll­macht.“ Kempf ist sich sicher: „Über verschiedene Voll­machten wurde nie gesprochen.“ Er beschwerte sich, doch die Post­bank zeigte sich nicht kulant.

Tipp: Kümmern Sie sich recht­zeitig um eine Bank­voll­macht, wenn Sie möchten, dass im Vorsorgefall oder im Todes­fall ein Angehöriger oder Freund Zugriff auf Ihr Konto hat. Regeln Sie das recht­zeitig und in guten Tagen. Falls Online­banking gewünscht ist, muss dies dem Bevoll­mächtigten in Ihrer Bank­voll­macht ausdrück­lich erlaubt sein.

Konto­voll­macht Alle Testergebnisse für Konto­voll­machten 08/2021

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Profilbild Stiftung_Warentest am 27.07.2023 um 09:53 Uhr
Oder-Konto im Todesfall

@Wespenspinne: Dieser Artikel befasst sich mit der Möglichkeit, anderen einen Zugriff auf das Konto in verschiedenen Szenarien zu ermöglichen. Für ein Oder-Konto benötigen Sie eine solche Vollmacht nicht. Was mit einem Oder-Konto im Erbfall geschieht, können Sie hier nachlesen: www.test.de/shop/steuern-recht/vererben-und-erben-sp0358/. Im Zweifelsfall
gehört das Guthaben auf dem Konto jedem zur Hälfte, die andere Hälfte fällt in den Nachlass.

Wespenspinne am 27.07.2023 um 07:38 Uhr
Oder-Konto im Todesfall

In ihren Artikeln finden wir keine Hinweise dazu, was im Todesfall mit einem Oder-Konto passiert. Geht es automatisch ins Eigentum der/des Hinterbliebenen über oder wird es Teil der Erbmasse ( ggf. zur Hälfte)? Unserem Verständnis nach gehört das Geld beiden zusammen; Ihren Artikeln entnehmen wir, dass jedem die Hälfte gehört. Wir bitten um Erläuterung. Danke!

Profilbild Stiftung_Warentest am 03.08.2022 um 09:47 Uhr
Gestaltungsmöglichkeiten für Vollmachten

@norbert77: Banken handhaben den Zugriff des Bevollmächtigten/ der Bevollmächtigten auf verschiedene Konten durchaus unterschiedlich (siehe Testergebnisse). Nicht jede Bank lässt den Zugriff auf alle Vermögensbereiche gleichermaßen zu. Ob Girokonto, Spareinlage oder Depot: Für jeden Verfügungsbereich können andere Regeln gelten. Welche Verfügungsgewalt eine Bevollmächtigte / ein Bevollmächtigter auf das Konto haben soll, kann individuell geklärt werden.

norbert77 am 02.08.2022 um 17:40 Uhr
Gestaltungsmöglichkeiten für Vollmachten

Mich hätte interssiert, ob man als Kunde mit mehreren Konten bei einer Bank Vollmachten selektiv für jedes einzelne Konto erteilen kann und welche Bank einen solchen Service anbietet.

Profilbild Stiftung_Warentest am 05.07.2022 um 13:53 Uhr
Transmortalen Vollmacht nutzlos beim Broker?

@Mical: Nicht alle Bankinstitute erlauben den Zugriff auf ein Depot mit einer Bankvollmacht, siehe Testtabelle "Was bei Banken und Sparkassen mit einer Bankvollmacht möglich ist". Auch Onlinebanking muss manchmal extra vereinbart werden. Tipp: Wünscht der Vollmachtgeber, dass Bevollmächtigte im Vorsorgefall Zugriff auf ein Depot haben, sollte dies ausdrücklich mit der Bank vereinbart werden.