
Onlinebanking. Bertram Kempf ärgert sich über die Postbank, die das in der Bankvollmacht nicht vorsieht. © Martin Stollberg
Bei der Postbank unterschreiben Mutter und Sohn eine Kontovollmacht. Doch die Bank sperrt den Onlinezugang.
Alle Testergebnisse für Kontovollmachten 08/2021
Mit Bankvollmacht vorgesorgt
„Wir hatten rechtlich eigentlich vorbildlich vorgesorgt“, sagt Finanztest-Leser Bertram Kempf. Vor einigen Jahren unterschrieb er gemeinsam mit seiner damals 88-jährigen Mutter bei der Postbank eine Kontovollmacht. Kempf durfte damit über das Konto seiner Mutter verfügen: Geld abheben, Überweisungen tätigen und Vermögen verwalten. Ohne Bankvollmacht verweigern Banken Angehörigen oder Freunden in der Regel den Zugriff auf das Konto.
Onlinebanking angesprochen
Als Kempf die Bankvollmacht unterschrieb, fragte er nach, ob er das Konto seiner Mutter auch online verwalten dürfe. „Der Postbank-Mitarbeiter sicherte mir damals zu, dass dies kein Problem sei“, erinnert sich Kempf.
Die Vollmacht gilt in der Regel auch über den Tod hinaus
Die meisten Bankvollmachten gelten auch über den Tod der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers hinaus – so war es auch in Kempfs Fall. Seit seine Mutter kürzlich verstarb, verwaltet der 58-Jährige weiterhin ihr Konto.
Kein Onlinebanking vereinbart
„Das böse Erwachen kam, als der Onlinezugang meiner Mutter nach ihrem Tod gesperrt wurde“, ärgert sich Kempf. Ein eigener Onlinezugang wurde dem Sohn verwehrt. Im Kleingedruckten der Vollmacht war das Onlinebanking ausgeschlossen. Pressesprecher Hartmut Schlegel von der Postbank erklärte auf Nachfrage von test.de: „Bei der kontobezogenen Vollmacht muss der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten zu Lebzeiten mit der Befugnis zur Nutzung des Onlinebankings ausstatten. Die zweite Möglichkeit: Der Vollmachtgeber erteilt eine kundenbezogene Vollmacht.“ Kempf ist sich sicher: „Über verschiedene Vollmachten wurde nie gesprochen.“ Er beschwerte sich, doch die Postbank zeigte sich nicht kulant.
Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Bankvollmacht, wenn Sie möchten, dass im Vorsorgefall oder im Todesfall ein Angehöriger oder Freund Zugriff auf Ihr Konto hat. Regeln Sie das rechtzeitig und in guten Tagen. Falls Onlinebanking gewünscht ist, muss dies dem Bevollmächtigten in Ihrer Bankvollmacht ausdrücklich erlaubt sein.
Alle Testergebnisse für Kontovollmachten 08/2021
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- Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung geben Angehörigen Sicherheit, wenn sie die Wünsche und Interessen einer anderen Person vertreten sollen.
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- Der Kinderkonten-Vergleich der Stiftung Warentest informiert, ob und zu welchen Bedingungen Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten ein Konto eröffnen können.
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- Konten bei verschiedenen Banken lassen sich mit speziellen Banking-Apps gemeinsam verwalten. Wir haben 14 Apps für iOS und Android getestet. Nur zwei schneiden gut ab.
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@Wespenspinne: Dieser Artikel befasst sich mit der Möglichkeit, anderen einen Zugriff auf das Konto in verschiedenen Szenarien zu ermöglichen. Für ein Oder-Konto benötigen Sie eine solche Vollmacht nicht. Was mit einem Oder-Konto im Erbfall geschieht, können Sie hier nachlesen: www.test.de/shop/steuern-recht/vererben-und-erben-sp0358/. Im Zweifelsfall
gehört das Guthaben auf dem Konto jedem zur Hälfte, die andere Hälfte fällt in den Nachlass.
In ihren Artikeln finden wir keine Hinweise dazu, was im Todesfall mit einem Oder-Konto passiert. Geht es automatisch ins Eigentum der/des Hinterbliebenen über oder wird es Teil der Erbmasse ( ggf. zur Hälfte)? Unserem Verständnis nach gehört das Geld beiden zusammen; Ihren Artikeln entnehmen wir, dass jedem die Hälfte gehört. Wir bitten um Erläuterung. Danke!
@norbert77: Banken handhaben den Zugriff des Bevollmächtigten/ der Bevollmächtigten auf verschiedene Konten durchaus unterschiedlich (siehe Testergebnisse). Nicht jede Bank lässt den Zugriff auf alle Vermögensbereiche gleichermaßen zu. Ob Girokonto, Spareinlage oder Depot: Für jeden Verfügungsbereich können andere Regeln gelten. Welche Verfügungsgewalt eine Bevollmächtigte / ein Bevollmächtigter auf das Konto haben soll, kann individuell geklärt werden.
Mich hätte interssiert, ob man als Kunde mit mehreren Konten bei einer Bank Vollmachten selektiv für jedes einzelne Konto erteilen kann und welche Bank einen solchen Service anbietet.
@Mical: Nicht alle Bankinstitute erlauben den Zugriff auf ein Depot mit einer Bankvollmacht, siehe Testtabelle "Was bei Banken und Sparkassen mit einer Bankvollmacht möglich ist". Auch Onlinebanking muss manchmal extra vereinbart werden. Tipp: Wünscht der Vollmachtgeber, dass Bevollmächtigte im Vorsorgefall Zugriff auf ein Depot haben, sollte dies ausdrücklich mit der Bank vereinbart werden.