Alle Testergebnisse für Kontovollmachten 08/2021
Sind Kontoinhaber gestorben, erfährt die Bank in der Regel durch Angehörige, Bevollmächtigte oder Erben vom Tod. Das Nachlassgericht oder Einwohnermeldeamt informiert die Banken nicht automatisch darüber. Die Bank sperrt das Konto inklusive Bankkarten, führt es als sogenanntes Nachlasskonto und informiert das Finanzamt über den Vermögensstand am Todestag.
Eine Kontovollmacht gilt über den Tod hinaus
Mit einer Bankvollmacht oder Kontovollmacht, die über den Tod hinaus gilt, dürfen Bevollmächtigte nach dem Tod über das Konto verfügen. Dies gilt bis zu einem eventuellen Widerruf durch einen Erben.
Mit Urkunde vom Notar über Konto verfügen
Bevollmächtigte, die eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht haben, können nach dem Tod Kontogeschäfte erledigen, wenn die Urkunde über den Tod hinaus gilt. Eine Extra-Bankvollmacht ist dann nicht nötig. Banken erkennen die notarielle Vorsorgevollmacht in der Regel an. Tun sie es nicht, machen sie sich schadenersatzpflichtig.
Erbe kann mit Testament oder Erbschein handeln
Hat niemand eine Bankvollmacht, bleibt das Nachlasskonto inklusive Verbindlichkeiten bestehen, bis ein Erbe mit einem Testament oder Erbschein seine Kontoberechtigung nachweist. Vom Antrag auf einen Erbschein bis zur Ausstellung kann es einige Zeit dauern.
Für Banken mit Sitz im Ausland eventuell andere Regeln
Für Konten bei Banken im Ausland können andere Regeln gelten. Kontoinhaber sollten mit der Bank frühzeitig klären, ob ein Testament, ein Erbschein oder eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht als Nachweis ausreicht, damit ein Berechtigter nach dem Tod auf das Konto zugreifen kann.
Wenn Angehörige nichts vom Konto wissen
Sterben Kontoinhaber, wissen Erben manchmal nichts von einem Konto oder Depot. Seit Jahrzehnten liegen Vermögenswerte auf Bankkonten und Depots in Deutschland, für die Finanzinstitute keinen Inhaber ermittelt können. Die Konten bleiben über längere Zeiträume unbewegt, es besteht kein Kundenkontakt, und die Post kommt beispielsweise als unzustellbar zurück. Anfragen beim Einwohnermeldeamt bleiben erfolglos. Oftmals sind die Eigentümer verstorben, den Erben ist das Vermögen nicht bekannt. Die Kreditwirtschaft spricht in solchen Fällen von nachrichtenlosen Konten, andere nennen sie verwaist oder herrenlos.
Alle Testergebnisse für Kontovollmachten 08/2021
Geschätztes Vermögen auf nachrichtenlosen Konten
Wie viele Konten verwaist sind und um welches Gesamtvolumen es genau geht, ist der Deutschen Kreditwirtschaft nicht bekannt. Einer Schätzung zufolge sollen es rund zwei Milliarden Euro sein, andere sprechen von bis zu neun Milliarden Euro. Die Bundesregierung verwies im Jahr 2017 darauf, dass es sich bei nachrichtenlosen Konten vorrangig um Sparkonten mit geringem Guthaben handelt. Die Sparkasse Dortmund etwa führte zum 1. September 2019 knapp eine Viertelmillion solcher Konten. Guthaben: 4,7 Millionen Euro. Der höchste Einzelbestand lag bei 250 Euro.
Geld verfällt nicht
Das Geld bleibt so lange bei der Bank, bis sich Erben melden und ihre Berechtigung nachweisen. Es verfällt nicht. Institute müssen auch Jahrzehnte nach der letzten Kontobewegung das Guthaben auszahlen. Allerdings wird weiterhin die Kontoführungsgebühr abgezogen. Nach 30 Jahren buchen Banken das Geld aus und versteuern es, das verlangen die Finanzämter. Erben haben danach trotzdem Zugriff auf ihr Geld.
Ein Konto zu finden ist mühsam
In Deutschland kann es mühsam und zeitaufwendig sein, ein verwaistes Konto aufzuspüren. Die Nachforschung kann auch mit Kosten verbunden sein. Anspruchsberechtigte, zum Beispiel Erben, können unter Vorlage von Erbschein, Sterbeurkunde oder Testament einzelne Banken oder ihre Verbände anschreiben. Anders als in einigen europäischen Ländern gibt es keine gesetzliche Regelung und kein zentrales Melderegister für nachrichtenlose Vermögenswerte.
Tipps zur Suche von Konten bei einzelnen Instituten
Je nach Bankentyp bietet die Deutsche Kreditwirtschaft folgende Nachforschungsdienste an:
Sparkassen. Um Konten bei einer Sparkasse zu finden, können sich Anspruchsberechtigte per Post an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) wenden: DSGV, Kontonachforschung, Charlottenstraße 47, 10117 Berlin oder per E-Mail an: nachforschung@dsgv.de. Nachforschende sollten immer eine Kopie des Erbscheins oder Testaments mitsenden.
Volks- und Raiffeisenbanken. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) informiert auf seiner Website über die Vorgehensweise bei einer Kontonachforschung.
Privatbanken. Banken wie die Commerzbank oder die Deutsche Bank haben sich im Bundesverband deutscher Banken (BdB) zusammengeschlossen. Wer seinen Nachlass hier vermutet, kann sich an den Bankenverband wenden. Per Post an: Bundesverband deutscher Banken, Kontennachforschungsverfahren, Burgstraße 28, 10178 Berlin oder per E-Mail an: nachforschung@bdb.de.
Öffentliche Banken und Bausparkassen. Im Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VOEB) sind zum Beispiel die Landesbausparkassen zusammengeschlossen. Der Verband bietet kein Nachforschungsverfahren zur Kontosuche an. Anspruchsberechtigte müssen sich an die einzelnen Institute wenden.
Alle Testergebnisse für Kontovollmachten 08/2021
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- Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung geben Angehörigen Sicherheit, wenn sie die Wünsche und Interessen einer anderen Person vertreten sollen.
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- Der Kinderkonten-Vergleich der Stiftung Warentest informiert, ob und zu welchen Bedingungen Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten ein Konto eröffnen können.
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- Konten bei verschiedenen Banken lassen sich mit speziellen Banking-Apps gemeinsam verwalten. Wir haben 14 Apps für iOS und Android getestet. Nur zwei schneiden gut ab.
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@Wespenspinne: Dieser Artikel befasst sich mit der Möglichkeit, anderen einen Zugriff auf das Konto in verschiedenen Szenarien zu ermöglichen. Für ein Oder-Konto benötigen Sie eine solche Vollmacht nicht. Was mit einem Oder-Konto im Erbfall geschieht, können Sie hier nachlesen: www.test.de/shop/steuern-recht/vererben-und-erben-sp0358/. Im Zweifelsfall
gehört das Guthaben auf dem Konto jedem zur Hälfte, die andere Hälfte fällt in den Nachlass.
In ihren Artikeln finden wir keine Hinweise dazu, was im Todesfall mit einem Oder-Konto passiert. Geht es automatisch ins Eigentum der/des Hinterbliebenen über oder wird es Teil der Erbmasse ( ggf. zur Hälfte)? Unserem Verständnis nach gehört das Geld beiden zusammen; Ihren Artikeln entnehmen wir, dass jedem die Hälfte gehört. Wir bitten um Erläuterung. Danke!
@norbert77: Banken handhaben den Zugriff des Bevollmächtigten/ der Bevollmächtigten auf verschiedene Konten durchaus unterschiedlich (siehe Testergebnisse). Nicht jede Bank lässt den Zugriff auf alle Vermögensbereiche gleichermaßen zu. Ob Girokonto, Spareinlage oder Depot: Für jeden Verfügungsbereich können andere Regeln gelten. Welche Verfügungsgewalt eine Bevollmächtigte / ein Bevollmächtigter auf das Konto haben soll, kann individuell geklärt werden.
Mich hätte interssiert, ob man als Kunde mit mehreren Konten bei einer Bank Vollmachten selektiv für jedes einzelne Konto erteilen kann und welche Bank einen solchen Service anbietet.
@Mical: Nicht alle Bankinstitute erlauben den Zugriff auf ein Depot mit einer Bankvollmacht, siehe Testtabelle "Was bei Banken und Sparkassen mit einer Bankvollmacht möglich ist". Auch Onlinebanking muss manchmal extra vereinbart werden. Tipp: Wünscht der Vollmachtgeber, dass Bevollmächtigte im Vorsorgefall Zugriff auf ein Depot haben, sollte dies ausdrücklich mit der Bank vereinbart werden.