
Malte Thies, Betreuungsrichter in Hamburg.
Eine Vorsorgevollmacht ohne notarielle Beurkundung reicht Banken oft nicht. Das zeigt ein Fall, in dem eine Bevollmächtigte in Hamburg vor Gericht ziehen musste. Richter Malte Thies erklärt, was zu tun ist.
Alle Testergebnisse für Kontovollmachten 08/2021
Herr Thies, eine Tochter wollte für ihre 82-jährige Mutter eine Rechnung für deren Unterbringung im Heim begleichen. Sie hatte eine Vorsorgevollmacht. Die Sparkasse verweigerte den Kontozugriff. Warum?
Die Sparkasse argumentierte, die Vorsorgevollmacht sei nicht wirksam und die im Hospiz lebende Mutter könne sich im Rollstuhl in die Filiale bringen lassen. Dort könne sie eine institutseigene Kontovollmacht unterschreiben. Diese Lösung kam aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes der Mutter, bestätigt durch ein ärztliches Attest, nicht infrage.
Wie ging es weiter?
Die Tochter wandte sich an das Betreuungsgericht, das sie als ehrenamtliche Betreuerin mit dem Aufgabenbereich Vermögenssorge einsetzte. Mit Erlaubnis des Gerichts durfte sie ans Konto.
Kam die Sparkasse für die Kosten des Betreuungsverfahrens auf?
Ja. Sinn und Zweck von Vorsorgevollmachten ist, kostspielige und langwierige Betreuungsverfahren zu vermeiden. Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn dies erforderlich ist. Hier gab es keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Vorsorgevollmacht nicht ordnungsgemäß ausgestellt worden ist. Die Sparkasse traf grobes Verschulden, stellte das Amtsgericht fest. Sie musste rund 500 Euro Verfahrenskosten zahlen. Das Landgericht Hamburg bestätigte die Entscheidung.
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Beim Amtsgericht Hamburg-Wandsbek ging es um einen Einzelfall (Az. 706 XVII 53/17). Was raten Sie Bevollmächtigten in solchen Situationen?
Erstens: Es ist nicht Aufgabe des Bevollmächtigten zu beweisen, dass die Vorsorgevollmacht wirksam ist. Laut Gesetz gibt es keine Formvorschrift. Die Bank darf nicht etwas verlangen, was der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat. Tipp: Betroffene sollten die Bank auffordern, schriftlich zu bestätigen, dass sie die Vorsorgevollmacht nicht akzeptiert. Das kann bei weiteren rechtlichen Schritten helfen.
Und zweitens?
Mitwirkung signalisieren! Bevollmächtigte können der Bank anbieten, den Vollmachtgeber jederzeit besuchen zu dürfen, um eine Unterschrift einzuholen. Hilfreich ist auch, eine Frist zu setzen und mitzuteilen, dass nach Ablauf das Betreuungsgericht kontaktiert wird. Die Kosten für das Verfahren trägt dann wahrscheinlich die Bank.
Alle Testergebnisse für Kontovollmachten 08/2021
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- Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung geben Angehörigen Sicherheit, wenn sie die Wünsche und Interessen einer anderen Person vertreten sollen.
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- Der Kinderkonten-Vergleich der Stiftung Warentest informiert, ob und zu welchen Bedingungen Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten ein Konto eröffnen können.
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- Konten bei verschiedenen Banken lassen sich mit speziellen Banking-Apps gemeinsam verwalten. Wir haben 14 Apps für iOS und Android getestet. Nur zwei schneiden gut ab.
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@Wespenspinne: Dieser Artikel befasst sich mit der Möglichkeit, anderen einen Zugriff auf das Konto in verschiedenen Szenarien zu ermöglichen. Für ein Oder-Konto benötigen Sie eine solche Vollmacht nicht. Was mit einem Oder-Konto im Erbfall geschieht, können Sie hier nachlesen: www.test.de/shop/steuern-recht/vererben-und-erben-sp0358/. Im Zweifelsfall
gehört das Guthaben auf dem Konto jedem zur Hälfte, die andere Hälfte fällt in den Nachlass.
In ihren Artikeln finden wir keine Hinweise dazu, was im Todesfall mit einem Oder-Konto passiert. Geht es automatisch ins Eigentum der/des Hinterbliebenen über oder wird es Teil der Erbmasse ( ggf. zur Hälfte)? Unserem Verständnis nach gehört das Geld beiden zusammen; Ihren Artikeln entnehmen wir, dass jedem die Hälfte gehört. Wir bitten um Erläuterung. Danke!
@norbert77: Banken handhaben den Zugriff des Bevollmächtigten/ der Bevollmächtigten auf verschiedene Konten durchaus unterschiedlich (siehe Testergebnisse). Nicht jede Bank lässt den Zugriff auf alle Vermögensbereiche gleichermaßen zu. Ob Girokonto, Spareinlage oder Depot: Für jeden Verfügungsbereich können andere Regeln gelten. Welche Verfügungsgewalt eine Bevollmächtigte / ein Bevollmächtigter auf das Konto haben soll, kann individuell geklärt werden.
Mich hätte interssiert, ob man als Kunde mit mehreren Konten bei einer Bank Vollmachten selektiv für jedes einzelne Konto erteilen kann und welche Bank einen solchen Service anbietet.
@Mical: Nicht alle Bankinstitute erlauben den Zugriff auf ein Depot mit einer Bankvollmacht, siehe Testtabelle "Was bei Banken und Sparkassen mit einer Bankvollmacht möglich ist". Auch Onlinebanking muss manchmal extra vereinbart werden. Tipp: Wünscht der Vollmachtgeber, dass Bevollmächtigte im Vorsorgefall Zugriff auf ein Depot haben, sollte dies ausdrücklich mit der Bank vereinbart werden.