Konto­voll­macht

Interview: „Hartnä­ckig bleiben“

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Konto­voll­macht - Bei diesen Banken klappt die Bank­voll­macht unkompliziert

Malte Thies, Betreuungs­richter in Hamburg.

Eine Vorsorgevoll­macht ohne notarielle Beur­kundung reicht Banken oft nicht. Das zeigt ein Fall, in dem eine Bevoll­mächtigte in Hamburg vor Gericht ziehen musste. Richter Malte Thies erklärt, was zu tun ist.

Konto­voll­macht Alle Testergebnisse für Konto­voll­machten 08/2021

Herr Thies, eine Tochter wollte für ihre 82-jährige Mutter eine Rechnung für deren Unterbringung im Heim begleichen. Sie hatte eine Vorsorgevoll­macht. Die Sparkasse verweigerte den Konto­zugriff. Warum?

Die Sparkasse argumentierte, die Vorsorgevoll­macht sei nicht wirk­sam und die im Hospiz lebende Mutter könne sich im Roll­stuhl in die Filiale bringen lassen. Dort könne sie eine instituts­eigene Konto­voll­macht unter­schreiben. Diese Lösung kam aufgrund des schlechten Gesund­heits­zustandes der Mutter, bestätigt durch ein ärzt­liches Attest, nicht infrage.

Wie ging es weiter?

Die Tochter wandte sich an das Betreuungs­gericht, das sie als ehren­amtliche Betreuerin mit dem Aufgaben­bereich Vermögens­sorge einsetzte. Mit Erlaubnis des Gerichts durfte sie ans Konto.

Kam die Sparkasse für die Kosten des Betreuungs­verfahrens auf?

Ja. Sinn und Zweck von Vorsorgevoll­machten ist, kost­spielige und lang­wierige Betreuungs­verfahren zu vermeiden. Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn dies erforderlich ist. Hier gab es keinen Anhalts­punkt dafür, dass die Vorsorgevoll­macht nicht ordnungs­gemäß ausgestellt worden ist. Die Sparkasse traf grobes Verschulden, stellte das Amts­gericht fest. Sie musste rund 500 Euro Verfahrens­kosten zahlen. Das Land­gericht Hamburg bestätigte die Entscheidung.

Konto­voll­macht Alle Testergebnisse für Konto­voll­machten 08/2021

Beim Amts­gericht Hamburg-Wandsbek ging es um einen Einzel­fall (Az. 706 XVII 53/17). Was raten Sie Bevoll­mächtigten in solchen Situationen?

Erstens: Es ist nicht Aufgabe des Bevoll­mächtigten zu beweisen, dass die Vorsorgevoll­macht wirk­sam ist. Laut Gesetz gibt es keine Form­vorschrift. Die Bank darf nicht etwas verlangen, was der Gesetz­geber nicht vorgesehen hat. Tipp: Betroffene sollten die Bank auffordern, schriftlich zu bestätigen, dass sie die Vorsorgevoll­macht nicht akzeptiert. Das kann bei weiteren recht­lichen Schritten helfen.

Und zweitens?

Mitwirkung signalisieren! Bevoll­mächtigte können der Bank anbieten, den Voll­macht­geber jeder­zeit besuchen zu dürfen, um eine Unter­schrift einzuholen. Hilf­reich ist auch, eine Frist zu setzen und mitzuteilen, dass nach Ablauf das Betreuungs­gericht kontaktiert wird. Die Kosten für das Verfahren trägt dann wahr­scheinlich die Bank.

Konto­voll­macht Alle Testergebnisse für Konto­voll­machten 08/2021

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Profilbild Stiftung_Warentest am 27.07.2023 um 09:53 Uhr
Oder-Konto im Todesfall

@Wespenspinne: Dieser Artikel befasst sich mit der Möglichkeit, anderen einen Zugriff auf das Konto in verschiedenen Szenarien zu ermöglichen. Für ein Oder-Konto benötigen Sie eine solche Vollmacht nicht. Was mit einem Oder-Konto im Erbfall geschieht, können Sie hier nachlesen: www.test.de/shop/steuern-recht/vererben-und-erben-sp0358/. Im Zweifelsfall
gehört das Guthaben auf dem Konto jedem zur Hälfte, die andere Hälfte fällt in den Nachlass.

Wespenspinne am 27.07.2023 um 07:38 Uhr
Oder-Konto im Todesfall

In ihren Artikeln finden wir keine Hinweise dazu, was im Todesfall mit einem Oder-Konto passiert. Geht es automatisch ins Eigentum der/des Hinterbliebenen über oder wird es Teil der Erbmasse ( ggf. zur Hälfte)? Unserem Verständnis nach gehört das Geld beiden zusammen; Ihren Artikeln entnehmen wir, dass jedem die Hälfte gehört. Wir bitten um Erläuterung. Danke!

Profilbild Stiftung_Warentest am 03.08.2022 um 09:47 Uhr
Gestaltungsmöglichkeiten für Vollmachten

@norbert77: Banken handhaben den Zugriff des Bevollmächtigten/ der Bevollmächtigten auf verschiedene Konten durchaus unterschiedlich (siehe Testergebnisse). Nicht jede Bank lässt den Zugriff auf alle Vermögensbereiche gleichermaßen zu. Ob Girokonto, Spareinlage oder Depot: Für jeden Verfügungsbereich können andere Regeln gelten. Welche Verfügungsgewalt eine Bevollmächtigte / ein Bevollmächtigter auf das Konto haben soll, kann individuell geklärt werden.

norbert77 am 02.08.2022 um 17:40 Uhr
Gestaltungsmöglichkeiten für Vollmachten

Mich hätte interssiert, ob man als Kunde mit mehreren Konten bei einer Bank Vollmachten selektiv für jedes einzelne Konto erteilen kann und welche Bank einen solchen Service anbietet.

Profilbild Stiftung_Warentest am 05.07.2022 um 13:53 Uhr
Transmortalen Vollmacht nutzlos beim Broker?

@Mical: Nicht alle Bankinstitute erlauben den Zugriff auf ein Depot mit einer Bankvollmacht, siehe Testtabelle "Was bei Banken und Sparkassen mit einer Bankvollmacht möglich ist". Auch Onlinebanking muss manchmal extra vereinbart werden. Tipp: Wünscht der Vollmachtgeber, dass Bevollmächtigte im Vorsorgefall Zugriff auf ein Depot haben, sollte dies ausdrücklich mit der Bank vereinbart werden.