Ein Kunde, der ein Schließfach anmietet, kann erwarten, dass die Bank gewisse Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Tresors trifft, entschied das Kammergericht Berlin. Ist das nicht der Fall, muss sie den Kunden darüber informieren. Hat sie das unterlassen und wird der Tresorinhalt gestohlen, muss die Bank Schadenersatz leisten (Az. 26 U 18 /15).
Tipp: Finanztest hat untersucht, was Miete und Versicherung für den privaten Safe in der Bank kosten.