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@thehawk: Wir bitten um Verständnis, hier ist nicht der Ort für persönliche Beratungen. Die Eltern sind als Sorgeberechtigte auch zur Verwaltung des Kindesvermögens berechtigt. Grundsätzlich haben die Enkel das Zugriffsrecht auf geschenktes Vermögen, sobald sie volljährig sind. Wer das keinesfalls möchte, muss die Schenkung ggf. aufschieben und das Geld solange auf den eigenen Namen anlegen (z.B. in ETF), bis man den Zugriff erlauben will. Bis dahin ist auch eine testamentarische Verfügung anzuraten, damit das Geld nicht in die Erbmasse fällt. (PH)
@Stiftung_Warentest
Meine Eltern wollen eine Einmalanlage für ihre Enkelkinder tätigen. Es sollen aber weder die Eltern noch die Kinder vor ihrem 20. Geburtstag Zugriff darauf haben.
Versicherungen kosten nur Geld. Festgeld über 12/15 Jahre wirft auch kaum etwas ab und an ETFs kommen die Kinder schon mit 18 (und die Eltern im Prinzip schon vorher).
Wie löst man das am Besten?
Hallo, also gerade bin ich auf der Webseite der Denizbank. Hatte mich schon gefreut auf 2,5% für einen Sparplan, aber die Daten sind von 2014, das muss man beachten. Mitlerweile gibts laut Webseite nur noch 1,65% für 7 Jahre. Schade.
Was auf dem Papier des Gesetzes über die Einlagensicherung steht, ist doch vollkommen egal. Allein die faktische Leistungsfähigkeit des Sicherungsfonds zählt. Und die dürfte - je nach land - bei der Pleite einer bereits kleineren Bank erschöpft sein. So mussten die Kunden der Lehmanns Tochter in Deutschland nach deren Pleite vom Sicherungsfonds entschädigt werden. Doch er hatte - wie erwartet - nicht genügend Mittel. Der Bund musste einen Notkredit gewähren. Manchmal frage ich mich, ob die SW wirklich so naiv ist oder einfach nur Propagandaorgan der Regierung. Was das noch mit Verbraucherschutz zu tun haben soll, verstehe ich jedenfalls schon lange nicht mehr.
@testuser254jkl,
@lifestyle069:
In unseren Zinsuntersuchungen berücksichtigen wir Institute, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben. Bei all diesen Banken sind mindestens 100.000 Euro pro Anleger und Bank gesetzlich geschützt. Die VTB Direktbank und die Denizbank sind eigenständige österreichische „Töchter“ beziehungsweise „Enkel“ russischer Banken. Die Einlagen sind bis zur Höhe von 100.000 Euro pro Anleger und Bank über die österreichische Einlagensicherung abgesichert.
Hintergründe hierzu finden Sie auf test.de unter:
https://www.test.de/Einlagensicherung-Wir-haben-immer-alle-Sparer-entschaedigt-4742078-0/
https://www.test.de/Sicherheit-von-Spargeld-Ukraine-macht-Sparer-nervoes-4718029-0/
(TK)