Bank­sparpläne im Test

Bank­sparpläne mit varia­bler Verzinsung: Das ewige Verwirr­spiel um den Referenzzins

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Das Thema Referenzzins ist ein Dauer­brenner und beschäftigt seit mehr als 15 Jahren die Gerichte. Für Sparpläne mit varia­bler Verzinsung und lauf­zeit­abhängig steigenden Boni müssen Banken den Basiszins an einen Referenzzins koppeln, der das allgemeine Zins­niveau abbildet. Wie der Bundes­gerichts­hof schon im Jahr 2004 entschieden und in mehreren Urteilen spezifiziert hat, ist eine will­kürliche Zins­anpassung bei diesen Verträgen unzu­lässig.

Als wir für unsere aktuelle Unter­suchung die Banken und Sparkassen nach den genauen Konditionen ihrer Produkte fragten, haben wir nicht damit gerechnet, dass das alte Problem der Intrans­parenz erneut auftauchen würde. Um auch die künftige Ertrags­stärke eines variabel verzinsten Sparplans mit jähr­lichen Boni beur­teilen zu können, muss der Referenzzins genau definiert werden, am besten in den Sparplanbedingungen. Eine Beschreibung wie „Zehn-Jahres-Zins“ reicht nicht aus, da es verschiedene zehnjäh­rige Zeitreihen gibt.

Außerdem müssen die Über­prüfungs­termine und das Anpassungs­prozedere bekannt sein. Entscheidend ist aber die Nennung des maximalen Abstandes (Marge), mit dem der Basiszins dem Referenzzins folgt. Denn dieser wird meist nicht eins zu eins weiterge­geben, sondern mit einem Abschlag. Ohne Fest­legung könnte der Zins will­kürlich geändert werden. Genau das hatte der Bundes­gerichts­hof bean­standet.

Doch die Berliner Sparkasse (Zielsparen) und die Nassauische Sparkasse (Prämiensparen) rückten trotz wieder­holtem Nach­haken diese Information nicht heraus. Auch dem Sparer werden sie nicht genannt. So bleiben die Sparpläne eine Black­box. Es lässt sich nicht bestimmen, ab welcher Referenzzins­höhe der Basiszins steigen muss. Diese Intrans­parenz ist nicht akzeptabel. Wir haben deshalb auf die Veröffent­lichung solcher Produkte verzichtet und raten davon ab, sie abzu­schließen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.06.2021 um 09:52 Uhr
    Auszahlung mit 20

    @thehawk: Wir bitten um Verständnis, hier ist nicht der Ort für persönliche Beratungen. Die Eltern sind als Sorgeberechtigte auch zur Verwaltung des Kindesvermögens berechtigt. Grundsätzlich haben die Enkel das Zugriffsrecht auf geschenktes Vermögen, sobald sie volljährig sind. Wer das keinesfalls möchte, muss die Schenkung ggf. aufschieben und das Geld solange auf den eigenen Namen anlegen (z.B. in ETF), bis man den Zugriff erlauben will. Bis dahin ist auch eine testamentarische Verfügung anzuraten, damit das Geld nicht in die Erbmasse fällt. (PH)

  • thehawk am 10.06.2021 um 20:05 Uhr
    Auszahlung mit 20

    @Stiftung_Warentest
    Meine Eltern wollen eine Einmalanlage für ihre Enkelkinder tätigen. Es sollen aber weder die Eltern noch die Kinder vor ihrem 20. Geburtstag Zugriff darauf haben.
    Versicherungen kosten nur Geld. Festgeld über 12/15 Jahre wirft auch kaum etwas ab und an ETFs kommen die Kinder schon mit 18 (und die Eltern im Prinzip schon vorher).
    Wie löst man das am Besten?

  • Akropolis2012 am 15.02.2017 um 12:32 Uhr
    niedrigere Zinsen

    Hallo, also gerade bin ich auf der Webseite der Denizbank. Hatte mich schon gefreut auf 2,5% für einen Sparplan, aber die Daten sind von 2014, das muss man beachten. Mitlerweile gibts laut Webseite nur noch 1,65% für 7 Jahre. Schade.

  • Gelöschter Nutzer am 22.10.2014 um 21:11 Uhr
    @Stiftung_Warentest

    Was auf dem Papier des Gesetzes über die Einlagensicherung steht, ist doch vollkommen egal. Allein die faktische Leistungsfähigkeit des Sicherungsfonds zählt. Und die dürfte - je nach land - bei der Pleite einer bereits kleineren Bank erschöpft sein. So mussten die Kunden der Lehmanns Tochter in Deutschland nach deren Pleite vom Sicherungsfonds entschädigt werden. Doch er hatte - wie erwartet - nicht genügend Mittel. Der Bund musste einen Notkredit gewähren. Manchmal frage ich mich, ob die SW wirklich so naiv ist oder einfach nur Propagandaorgan der Regierung. Was das noch mit Verbraucherschutz zu tun haben soll, verstehe ich jedenfalls schon lange nicht mehr.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 22.10.2014 um 12:58 Uhr
    VTB Direktbank, Denizbank

    @testuser254jkl,
    @lifestyle069:
    In unseren Zinsuntersuchungen berücksichtigen wir Institute, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben. Bei all diesen Banken sind mindestens 100.000 Euro pro Anleger und Bank gesetzlich geschützt. Die VTB Direktbank und die Denizbank sind eigenständige österreichische „Töchter“ beziehungsweise „Enkel“ russischer Banken. Die Einlagen sind bis zur Höhe von 100.000 Euro pro Anleger und Bank über die österreichische Einlagensicherung abgesichert.
    Hintergründe hierzu finden Sie auf test.de unter:
    https://www.test.de/Einlagensicherung-Wir-haben-immer-alle-Sparer-entschaedigt-4742078-0/
    https://www.test.de/Sicherheit-von-Spargeld-Ukraine-macht-Sparer-nervoes-4718029-0/
    (TK)