Bank­schließ­fach

So sichern ausgewählte Hausrat­versicherungs­tarife das Bank­schließ­fach ab

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Die Experten von Finanztest haben den spektakulären Einbruch in eine Berliner Bank zum Anlass genommen, die Versicherungs­bedingungen ausgewählter Versicherer unter die Lupe zu nehmen. Bei der Auswahl der Stich­probe haben sie sich an den Tarifen orientiert, die im jüngsten Test Hausratversicherung besonders leistungs­stark waren. Solche Tarife erhalten Kunden zum Beispiel, wenn sie eine über­durch­schnitt­liche Ausstattung in einer Wohnung und mehr Wert­sachen als üblich versichern wollen siehe Modellfall 3 im Test.

Versicherer

Tarif

So formulieren die Versicherer die Leistungen und Entschädigungs­grenzen für Bank­schließ­fächer

Ammerländer

Excellent

Der Inhalt von Kunden­schließ­fächern in Tresorräumen von Geld­instituten ist mitversichert, soweit hierfür keine besondere Versicherung besteht. Die Entschädigung ist je Versicherungs­fall auf 50 000 Euro begrenzt.

Arag

Premium

Wert­sachen, die sich dauer­haft in Kunden­schließ­fächern in Tresorräumen bei Geld­instituten befinden, sind ohne zeitliche Begrenzung bis zu einer Höchst­entschädigung von 10 000 Euro versichert, sofern hierfür keine besondere Versicherung besteht.

Axa

BOXplus Extra

Stan­dard­mäßig enthalten im Rahmen einer „OnTour“-Deckung. Es besteht Versicherungs­schutz für im Schließ­fach oder Tresor befindliche Sachen auch dann, wenn sie dort dauer­haft gelagert sind. Für diese Sachen ist die Entschädigung je Versicherungs­fall begrenzt auf: private Sachen bis 30.000 Euro, Wert­sachen bis 5.000 Euro (davon Bargeld bis 2.000 Euro).*

Bruder­hilfe / Huk24 / Huk-Coburg Allgemeine

Classic

Für versicherte Hausratsachen, die in Kunden­schließ­fächern in Tresorräumen von Geld­instituten aufbewahrt werden, hat man unabhängig von der zeitlichen Dauer Außen­versicherungs­schutz. Für Bargeld greift diese zeitliche Erweiterung allerdings nicht. Die Entschädigung ist insgesamt auf 40 Prozent der Versicherungs­summe, höchs­tens 25 000 Euro, begrenzt.

Docura

Basis

Es besteht Versicherungs­schutz auch in Tresorräumen von Geld­instituten, soweit dort Kunden­schließ­fächer vom Versicherungs­nehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus einem anderen Versicherungs­vertrag bean­sprucht werden kann.
Im Schadens­fall ist der Inhalt von Bank­schließ­fächern in Höhe von maximal 5 Prozent der Versicherungs­summe versichert.

Haft­pflicht­kasse
Darm­stadt

Vario Plus

Sachen in Bank­schließ­fächern sind gegen die versicherten Gefahren in Bank­schließ­fächern mitversichert. Diese Deckung besteht subsidiär zu einem Schaden­ersatz­anspruch gegen­über der verwahrenden Bank. Entschädigungs­grenze: 100 Prozent der Versicherungs­summe.

Häger

Top

In Tresorräumen von Geld­instituten besteht Versicherungs­schutz für Wert­sachen gemäß der Versicherungs­bedingungen, soweit dort Kunden­schließ­fächer vom Versicherungs­nehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken (Inhalt) genutzt werden und hierfür keine besondere Versicherung besteht.
Die Entschädigungs­grenze beträgt je Versicherungs­fall 20 Prozent der Versicherungs­summe, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Besteht Versicherungs­schutz durch das Geld­institut, leistet der Versicherer subsidiär (nach­rangig).

LBN

Hausrat-Gut

Es besteht Versicherungs­schutz auch in Tresorräumen von Geld­instituten, soweit dort Kunden­schließ­fächer vom Versicherungs­nehmer oder von einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
Die Entschädigung ist je Versicherungs­fall auf 15 Prozent der vereinbarten Versicherungs­summe, maximal 10.000 Euro begrenzt. Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus einem anderen Vertrag bean­sprucht werden kann.

LBN

Hausrat-Besser

Es besteht Versicherungs­schutz auch in Tresorräumen von Geld­instituten, soweit dort Kunden­schließ­fächer vom Versicherungs­nehmer oder von einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
Die Entschädigung ist je Versicherungs­fall auf 20 Prozent der vereinbarten Versicherungs­summe, maximal 20 000 Euro begrenzt. Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus einem anderen Vertrag bean­sprucht werden kann.

Legende

Stand 16.Januar 2013

* Korrigiert am 27.02.2014

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