
Testament. Handschrift ist Voraussetzung.
Banken verlangen oft einen Erbschein von Hinterbliebenen. Der ist – je nach Höhe des Erbes – nicht ganz billig. Und oft auch gar nicht erforderlich, etwa dann, wenn es ein Testament gibt. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs stellt das klar. Ein weiterer Grund dafür, ein Testament anzufertigen.
Erbschein nötig, wenn es kein Testament gibt
Um sich als Erbe ausweisen zu können, ist oft ein Erbschein erforderlich. Hinterbliebene müssen ihn beim Nachlassgericht beantragen, wenn es kein Testament gibt und sie allein durch die gesetzliche Erbfolge zu Erben werden. Das ist nicht erforderlich, wenn es ein notarielles Testament oder eine Bankvollmacht des Erblassers gibt. Sie können auch ein vom Erblasser selbst verfasstes Testament vorlegen, wenn es vom Nachlassgericht bereits eröffnet wurde. Banken fordern aber dennoch oft einen Erbschein. Was er kostet, hängt vom Wert des Nachlasses ab. Beträgt der zum Beispiel 50 000 Euro, sind 330 Euro fällig.
Klage gegen Praxis der Banken vor dem Bundesgerichtshof
Die Praxis der Banken war Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Die verstorbenen Eheleute hatten sich in ihrem handschriftlichen Ehegattentestament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Weiter legten sie fest, dass nach ihrer beider Tod das Vermögen auf ihre zwei Kinder übergehen solle. Der Ehemann starb zuerst, die Frau einige Jahre später. Nachdem das Nachlassgericht das Testament eröffnete, legten die Kinder der Bank ihrer Mutter eine beglaubigte Abschrift des Testaments und das Eröffnungsprotokoll vor. Die sollte die Konten der Verstorbenen freigeben.
Bank verweigerte Erben Zugriff aufs Konto
Die Bank lehnte das ab und verlangte einen Erbschein. Bei einem handschriftlichen Testament könne es sich auch um eine Fälschung handeln. Wie gefordert beantragten die Kinder einen Erbschein. Die dafür entstandenen Gerichtskosten verlangten sie von dem Geldhaus zurück. Das gab die Konten der Erblasserin frei. Die Erstattung der Gerichtskosten lehnte es aber ab.
Erben gewinnen gegen Bank
Daraufhin klagten die Erben – mit Erfolg. Mit ihrem zwingenden Verlangen, einen kostenpflichtigen Erbschein vorzulegen, hat die Bank gegen ihre vertragliche Leistungstreuepflicht verstoßen, so der BGH. Sofern keine konkret begründeten Zweifel an der Richtigkeit des Testaments bestehen, sei sie verpflichtet, die Konten auch ohne den Erbschein freizugeben (Az. XI ZR 440/15).
Testament wichtig – Finanztest klärt auf
Vererben ist kein Kinderspiel. Viele Testamente sind unklar formuliert oder gar unwirksam. Wer ein Testament selbst verfasst, muss strenge Formalien beachten und eindeutig erklären, wer was bekommen soll. Ansonsten wird das Vermögen nach den gesetzlichen Erbregeln verteilt. Oft kommt es in diesem Fall zu Streit unter den Erben. Mit einem klug formulierten Testament können Sie sich und andere absichern und Konflikte unter Ihren Lieben vermeiden. Das umfangreiche Special aus Finanztest 09/2016 zeigt, wie es geht.
Ratgeber der Stiftung Warentest

Wer seinen Nachlass regeln will, sollte nicht nur ein Testament verfassen, sondern auch eine Vermögensübersicht erstellen und eine Bestattungsverfügung vorbereiten. Hilfreich für die Erben ist es zudem, wenn der Erblasser seinen digitalen Nachlass regelt und seinen Erben alle wichtigen E-Mail-Adressen, Nutzernamen und Passwörter hinterlässt. Ausfüllhilfen und Formulare zum Ausdrucken zu all diesen Themen finden Sie in unserem Ratgeber Das Nachlass-Set, den Sie für 12,90 Euro im test.de-Shop erwerben können. Auf 144 Seiten zeigen wir Ihnen übersichtlich und praxisnah:
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- was Sie dabei steuerlich beachten müssen,
- wie Sie Immobilien verschenken oder vererben,
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- wie Sie den Abschied planen und Ihre Bestattung selbst regeln.