Bankhaus Lampe

Unser Rat

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Sicherheit: Wenn Sie Ihr Geld in sicheren Wertpapieren anlegen wollen, achten Sie darauf, dass die Bank das korrekt in den Wertpapierhandelsbogen einträgt. Dann kann sie sich nicht herausreden, falls sie doch verlustreiche Anlagen für Sie kauft.

Depot: Prüfen Sie Ihre Depotabrechnungen und reklamieren Sie Ungereimtheiten umgehend.

Anwalt: Macht Ihre Bank Geschäfte, die Sie nicht autorisiert haben, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen.

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Verdi21 am 22.03.2011 um 12:05 Uhr
Vermögensberatung

Die Tochter und ihre Mutter hatten keine Ahnung von Geldgeschäften, der (anscheinend sachkundige) Vater stellt die Verwaltung mir Volljährigkeit der Kundin ein. Sie konnte nach eigenen Aussage noch nicht einmal Kontoauszüge lesen, eine erneute Bankvollmacht hatte sie nicht erteilt. Konsequenterweise schließt die junge Anlegerin einen Vermögensverwaltungsvertrag mit einer Bank. Was stand in diesem Vertrag? Kann die ggf. Bank selbstständig machen was sie will, wenn ihrem Gegenüber jegliche Sachkenntnis und Aufnahmebereitschaft fehlt? Zum Beispiel auch ohne Rücksprache und ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden im Rahmen der vertaglichen Vermögensverwaltung das Depot umschichten, eventuell um eine bessere Rendite zu erzielen? Grundsätzlich: Wer haftet nun, wenn es schiefgeht, d. h. wenn aufgrund einer pauschalen Autorisierung durch eine Bankentscheidung ein größerer Verlust eintritt?