Bank­haus Lampe Dreiste Banker

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Ohne Auftrag kaufte die Lampe-Bank für eine Kundin verlust­reiche Zertifikate. Nun will sie für den enormen Schaden nicht haften.

Die Mitarbeiter des Düssel­dorfer Bank­hauses Lampe wollen „für Wenige Besonderes leisten“. So heißt es in der Werbung der Bank. Die heute 22-jährige Katja Meinert* aus München hätte darauf gerne verzichtet. Denn die Bank hat der jungen Millionärin in weniger als acht Monaten einen satten Verlust von 550 000 Euro beschert.

Die besondere Leistung der Bank hatte darin bestanden, Meinerts sichere und konservative Anlagen aufzulösen und von dem Geld jede Menge riskante Zertifikate zu kaufen. Die Kundin wusste nichts davon.

Meinert will sich das nicht gefallen lassen. Sie hat Rechts­anwalt Peter Mattil aus München einge­schaltet. Der hat die Bank aufgefordert, den Schaden zu ersetzen.

Doch die Bank weigert sich. In einem Brief an Mattil erklärt sie, dass ihr Münchener Berater „zumindest von einer still­schweigenden Bevoll­mächtigung“ der Mutter ihrer Kundin ausgehen musste. Die Mutter habe sicht­bar die Bank­angelegenheiten ihrer Tochter über­nommen. Katja Meinert müsse sich deshalb ein Geschäft zurechnen lassen, in dem ihre Mutter sie vertreten habe (siehe Interview).

Katja Meinert kann die Stellung­nahme der Bank nicht verstehen. Mit ihrer Voll­jährigkeit im Jahr 2006 wurden die Konto­voll­machten für ihre Eltern gelöscht. „Seither durfte die Bank nur noch auf meine Aufträge reagieren“, erklärt Meinert, „und das wusste sie auch.“

Warum es im Dezember 2007 zum Kauf riskanter Zertifikate für 4,5 Millionen Euro ohne Auftrag von Meinert kam, will die Bank gegen­über Finanztest nicht erklären. Rechts­anwalt Mattil hatte sich im Namen der Kundin aber auch bei der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) beschwert. In einem Schreiben an die Bafin erklärt die Bank ihr Vorgehen so: Meinerts Vater habe sich an ihren Berater gewandt, weil er mit den bisher erzielten Renditen unzufrieden gewesen sei. Zur Erhöhung der Rendite habe er Anlage­vorschläge mit beherrsch­baren Risiken gewünscht.

Der Berater habe darauf­hin im Dezember 2007 Vorschläge über­sandt und sie anschließend mit der Mutter und dem Steuerberater von Katja Meinert erörtert. Die Tochter habe derweil im Internat gelebt und sei an Bank­geschäften nicht interes­siert gewesen.

Schließ­lich habe die Mutter der Kundin dem Bank­haus Lampe am 28. Dezember 2007 den Auftrag zum Kauf der riskanten Papiere erteilt, behauptet die Bank.

Die Mutter, Karin Meinert*, bestreitet dieses Gespräch. Und ihre Tochter erklärt, der von der Bank benannte Steuerberater sei gar nicht für sie tätig.

Berater bedrängte die Mutter

Mutter Meinert erzählt eine Geschichte, wie sie tausende Bank­kunden in den vergangenen Jahren erlebt haben. Immer wieder habe der Berater sie angerufen und gedrängt, doch mit dem unattraktiv angelegten Vermögen der Tochter „etwas zu machen“. Mehr­mals habe sie dem Mann erklärt, dass sie von Geld­anlagen keine Ahnung habe und dass alles bleiben solle wie bisher.

Finanztest sagt sie, dass ihr Exmann das Vermögen für die Tochter angelegt habe und sie damit nie etwas zu tun gehabt habe. Auf Unterlagen, die der Berater nach den Telefonaten schickte, habe sie nicht reagiert, „weil ich sie nicht verstanden habe“. Aufträge habe sie keine erteilt.

Der von der Mutter getrennt lebende Vater weiß von den Vorgängen nichts, obwohl er in dem Schreiben der Lampe-Bank an die Aufsichts­behörde erwähnt ist. Er habe 6,5 Millionen Euro für seine Tochter konservativ und sicher angelegt und bis zu ihrer Voll­jährigkeit verwaltet. Danach sei seine Voll­macht erloschen. Die Tochter habe das Geld von da an selbst verwaltet. Er habe sich nicht einge­mischt.

Katja Meinert ließ alles, wie es ist. „Ich kenne mich nicht aus, wusste aber von meinem Vater, dass mein Geld zu 81 Prozent in Fest­geld und zu 19 Prozent in Investmentfonds und Renten angelegt ist. „Dass die Bank mein Geld verspielte, erfuhr ich erst im Jahr 2009. Da erklärte mir der Steuerberater, dass die Bank 4,5 Millionen Euro in riskante Zertifikate investiert und mir damit einen Schaden von rund 550 000 Euro zufügt hat.“

Verstoß gegen Wert­papiergesetz

Warum die Bank den Schaden nicht sofort anerkannt und ersetzt hat, ist Rechts­anwalt Mattil ein Rätsel. Denn das Bank­haus Lampe habe alle Regeln für eine ordentliche Beratung verletzt, auch seine eigenen. „Jede Zusammen­arbeit beginnt ... mit einem ausführ­lichen und vertraulichen Gespräch. Gemein­sam mit dem Kunden wird ein maßgeschneidertes Anlage­konzept entwickelt, das die persönlichen Rendite- und Risiko­vorstel­lungen berück­sichtigt“, schreibt die Bank auf ihrer Internetseite.

Von Meinert hat die Bank laut Anwalt Mattil eine Vermögens­beratungs­gebühr in Höhe von 15 000 Euro jähr­lich kassiert, obwohl sie die Kundin nie beraten hat. Die Bank habe gegen das Wert­papier­handels­gesetz verstoßen, weil sie keinen Analysebogen erstellt habe. Dort müssen Bank­berater eintragen, welche Erfahrungen Kunden mit Wert­papieren haben, welche Anlageziele sie verfolgen und wie viel Risiko sie eingehen wollen.

Die von der Bank behauptete Anscheins­voll­macht der Mutter (siehe Kasten) habe es nie gegeben. Die Bank habe gegen­über der Bafin einge­räumt, dass mit der Voll­jährigkeit der Kundin die Konto­unterlagen aktualisiert wurden: „Die ausdrück­liche Voll­machts­erteilung zu Gunsten der Eltern wurde nicht beibehalten.“

Bank­haus lehnt Stellung­nahme ab

Wir baten das Bank­haus Lampe um eine Erklärung. Katja Meinert erteilte dazu schriftlich ihr Einverständnis, trotzdem lehnte die Bank ab. Über Kunden­verbindungen sage man nichts zu Dritten und zur Presse.

Gegen­über dem Anwalt beharrt die Bank darauf, alles richtig gemacht zu haben und lehnt alle Schaden­ersatz­forderungen ab. Die Mutter habe die Aufträge erteilt und die Tochter sei damit einverstanden gewesen, sonst hätte sie ja dem Kauf der Wert­papiere wider­sprechen können, erklärt die Bank.

Das findet Meinert unver­schämt. „Ich konnte ja gar nicht ahnen, dass die mein Geld ohne Auftrag einfach in Risikopapiere stecken. Die Konto­auszüge waren für mich nicht verständlich.“ Meinert hat ihr Depot beim Bank­haus Lampe gekündigt.

*Namen von der Redak­tion geändert.

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  • Verdi21 am 22.03.2011 um 12:05 Uhr
    Vermögensberatung

    Die Tochter und ihre Mutter hatten keine Ahnung von Geldgeschäften, der (anscheinend sachkundige) Vater stellt die Verwaltung mir Volljährigkeit der Kundin ein. Sie konnte nach eigenen Aussage noch nicht einmal Kontoauszüge lesen, eine erneute Bankvollmacht hatte sie nicht erteilt. Konsequenterweise schließt die junge Anlegerin einen Vermögensverwaltungsvertrag mit einer Bank. Was stand in diesem Vertrag? Kann die ggf. Bank selbstständig machen was sie will, wenn ihrem Gegenüber jegliche Sachkenntnis und Aufnahmebereitschaft fehlt? Zum Beispiel auch ohne Rücksprache und ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden im Rahmen der vertaglichen Vermögensverwaltung das Depot umschichten, eventuell um eine bessere Rendite zu erzielen? Grundsätzlich: Wer haftet nun, wenn es schiefgeht, d. h. wenn aufgrund einer pauschalen Autorisierung durch eine Bankentscheidung ein größerer Verlust eintritt?