Ziemlich dreist ist der Umgang des Bankhauses Lampe mit einer jungen Millionärin. Ohne Auftrag investierte die Bank einen Großteil ihres Geldes in riskante Zertifikate. Es entstand ein Schaden von 550 000 Euro. Trotzdem will die Bank, die auf ihre besonderen maßgeschneiderte Anlagekonzepte für vermögende Privatkunden stolz ist, nicht für den Schaden haften. Finanztest informiert ausführlich über den Fall.
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Die Tochter und ihre Mutter hatten keine Ahnung von Geldgeschäften, der (anscheinend sachkundige) Vater stellt die Verwaltung mir Volljährigkeit der Kundin ein. Sie konnte nach eigenen Aussage noch nicht einmal Kontoauszüge lesen, eine erneute Bankvollmacht hatte sie nicht erteilt. Konsequenterweise schließt die junge Anlegerin einen Vermögensverwaltungsvertrag mit einer Bank. Was stand in diesem Vertrag? Kann die ggf. Bank selbstständig machen was sie will, wenn ihrem Gegenüber jegliche Sachkenntnis und Aufnahmebereitschaft fehlt? Zum Beispiel auch ohne Rücksprache und ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden im Rahmen der vertaglichen Vermögensverwaltung das Depot umschichten, eventuell um eine bessere Rendite zu erzielen? Grundsätzlich: Wer haftet nun, wenn es schiefgeht, d. h. wenn aufgrund einer pauschalen Autorisierung durch eine Bankentscheidung ein größerer Verlust eintritt?