Viele reden über Panama, dabei tun sich die Finanzbehörden schon schwer, Klarheit über Kontostände in Österreich zu bekommen. Vergeblich versuchte das Finanzamt Kempten, Erbschaftsteuer einzutreiben. Sie wollte dazu die Kontostände von verstorbenen Kunden der Sparkasse Allgäu erfahren, die ihre Konten in österreichischen Filialen der Sparkasse eröffnet hatten. Doch die weigerte sich mit Verweis auf das österreichische Bankgeheimnis. Die Sache ging bis vor den Europäischen Gerichtshof.
Meldepflicht hier, Bankgeheimnis dort
Deutsche Banken sind verpflichtet, dem Finanzamt die Kontostände Verstorbener mitzuteilen, in Österreich dagegen ist das wegen des Bankgeheimnisses verboten. Deshalb weigerte sich die Sparkasse Allgäu, die Kontostände deutscher Kunden offenzulegen, die ihr Konto bei einer österreichischen Filiale der Sparkasse geführt hatten. Zwar besteht zwischen Deutschland und Österreich seit 2012 ein Abkommen zum Steuerdaten-Austausch, aber die betreffenden Konten stammen von Kunden, die zwischen 2001 und 2008 verstorben sind.
EuGH entscheidet zugunsten der deutschen Finanzbehörden
Erst der Europäische Gerichtshof (EuGH) konnte den Streit beenden. Die Richter entschieden zugunsten der deutschen Finanzbehörden (Az. C-522/14). Entscheidend sei letztlich nicht, an welchem Ort die Filiale steht, sondern in welchem Land die Bank oder Sparkasse ihren Hauptsitz hat. Als Deutscher ein Konto bei einer österreichischen Filiale zu eröffnen, schützt nicht vor dem Finanzamt. Ab 2017 will Österreich Schritt für Schritt am gemeinsamen Datenaustausch in der Europäischen Union teilnehmen. Dann kann bald niemand mehr sein Geld dort verstecken.
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