Unser Rat
Einspruch. Wenn Sie durch die Datenabfrage Nachteile in Ihrem Steuerbescheid haben, können Sie unter Hinweis auf die Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2357/04 Einspruch einlegen. Der Bescheid bleibt dann bis zur juristischen Klärung offen.
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