Schiedsstellen: Hier können Sie sich beschweren
Wenn das Geldinstitut nicht auf Ihre Beschwerde eingeht, sollten Sie sich an die nächste Verbraucherzentrale wenden.
Darüber hinaus gibt es auch Schiedsstellen, die von Banken und Sparkassen selbst eingerichtet wurden. Dort können Sie Ihre Beschwerde formlos schriftlich einreichen. Fügen Sie Belege und Kopien des bisherigen Briefwechsels bei. Das Verfahren ist kostenlos.
Beim Bundesverband deutscher Banken ist der Spruch des Obmanns für die Bank bindend, wenn der Gegenstand der Beschwerde unter 5 000 Euro liegt. Bei den anderen Ombudsleuten ist der Spruch für die Geldinstitute nicht verbindlich. Auf jeden Fall kann aber der Kunde immer noch vor Gericht ziehen, wenn er mit dem Entscheid der Ombudsleute nicht zufrieden ist.
- Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Telefon 0 30/16 63 31 6
www.bdb.de - Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken
Postfach 30 92 63
10760 Berlin
Telefon 0 30/2 02 10
www.bvr.de - Bundesverband Öffentlicher Banken
(zum Beispiel Landesbanken, Postbank)
Lennéstraße 17
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
Telefon 0 30/8 19 20
www.voeb.de - Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Jeder der 17 Regionalverbände hat eine eigene Schlichtungsstelle.
Adressen bei Ihrer Sparkasse oder:
DSGV
Charlottenstr. 47
10117 Berlin
Telefon 0 30/20 22 53 39
www.dsgv.de
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