Bankgebühren, die Sie nicht zahlen müssen
Gebühr | Sachverhalt | Urteil, |
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Ein- und Aus- | Bei Konten mit Pauschalpreis darf kein Extrageld für Ein- und Auszahlungen verlangt werden. Bei Konten mit Einzelpreisabrechnung müssen pro Monat mindestens fünf Ein- oder Auszahlungen gebührenfrei sein. | Bundesgerichtshof (BGH), Az. XI ZR 80/93 und XI ZR 217/95 |
Geldautomat | Zwar darf die Bank Gebühren am Geldautomaten nehmen, muss dann aber am Schalter kostenfrei auszahlen – oder umgekehrt. | Bundesgerichtshof, Az. XI ZR 217/95 |
Konto- | Auch sie müssen kostenfrei sein. Fürs Verschicken darf aber ein Entgelt erhoben werden. | Paragraf 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |
Nachforschungs- | Kommt zum Beispiel eine Überweisung nicht an und den Kunden trifft keine Schuld daran, zum Beispiel weil das Geld im Datendschungel der Banken verloren gegangen ist, muss der Nachforschungsauftrag kostenlos sein. | Landgericht Frankfurt, |
Reklamation | Ist dem Kunden eine Buchung unklar, darf er sie reklamieren. Selbst wenn die Bank nachweisen kann, dass alles ordnungsgemäß war, darf sie für die Überprüfung nichts kassieren. | Landgericht Köln, |
Rück- | Für Lastschriften, Daueraufträge und Überweisungen, die die Bank mangels Kontodeckung nicht ausführt, darf sie kein Geld verlangen. Denn die Deckungsprüfung stellt keine Leistung für den Kunden dar, sondern geschieht ausschließlich im Sicherheitsinteresse der Bank. | Bundesgerichtshof, Az. XI ZR 5/97 |
Benach- | Da die Gebühr für Rücklastschriften verboten ist, die Banken aber verpflichtet sind, den Kunden über eine nicht ausgeführte Lastschrift zu informieren, darf auch kein Benachrichtigungsentgelt verlangt werden. | Bundesgerichtshof, Az. XI ZR 197/00 |
Schaden- | Für Rücklastschriften darf keine Strafgebühr als Schadenersatzes verlangt werden, da dies eine Umgehung der bisherigen BGH-Rechtsprechung wäre. | Bundesgerichtshof, Az. XI ZR 154/04 |
Freistellungs- | Die Einrichtung und Änderung muss kostenlos sein. | Bundesverfassunsgericht, Az. 1 BvR 1821/97 |
Pin | Geht der Brief mit der PIN verloren, darf der Ersatzbrief nichts kosten – es sei denn, der Kunde hat den Brief selber verloren. | Landgericht Frankfurt/M., Az. 2/2 O 46/99 |
Pfändung | Gebühren für die Bearbeitung von Kontopfändungen dürfen nicht berechnet werden. | BGH, Az. XI ZR 219/98 und XI ZR 8/99 |
Konto- | Der Kunde darf Girokonto und Sparbuch jederzeit kostenlos auflösen. Das haben mittlerweile über 200 Kreditinstitute gegenüber dem früheren Verbraucherschutzverein (heute: vzbv) in Unterlassungserklärungen akzeptiert. | Paragraf 307 BGB |
Karte | Nach einer Kündigung der Kreditkarte oder der Maestrokarte (früher: ec-Karte) muss die anteilige Jahresgebühr erstattet werden. | OLG Frankfurt, |
Sparbuch | Für das Ausstellen eines Ersatzsparbuchs darf die Bank Geld nehmen. 2,50 Euro je angefangene 50 Euro Guthaben, jedoch insgesamt höchstens 75 Euro hat der Bundesgerichtshof genehmigt. | Bundesgerichtshof, Az. XI ZR 351/97 |
Neuemission | Wenn der Kunde neu ausgegebene Aktien zeichnen will, die Papiere dann aber ausverkauft sind, ist ein „maßvolles Entgelt“ erlaubt. Im entschiedenen Fall durfte eine Sparkasse 5 Euro pro Auftrag nehmen. | Bundesgerichtshof, Az. XI ZR 156/02 |
Depot- | Für die Übertragung von Wertpapieren in ein anderes Depot verlangen Banken oft mehr als 100 Euro. Zu Unrecht: Mit der Übertragung erfüllen sie lediglich ihre gesetzliche Pflicht zur Herausgabe der Papiere. Dasselbe gilt für Depotschließungen. | Bundesgerichtshof, Az. XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04 |
Erbe | Für die Übertragung des Kontos eines Verstorbenen auf den Erben darf kein „Nachlassentgelt“ verlangt werden. | LG Frankfurt/Main, Az. 2/2 O 46/99, LG Dortmund, Az. 8 O 57/01 |