Eine Gebühr, die viele Banken und Sparkassen klammheimlich wieder eingeführt haben, hat das Landgericht Leipzig (Az. 08 O 1140/10) als unzulässig bewertet: Die Banken müssten einen Kunden kostenfrei informieren, wenn sie eine Lastschrift nicht ausgeführt haben, weil sein Konto nicht gedeckt war.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen die Sparkasse Meißen geklagt – stellvertretend für viele andere Kreditinstitute. Die Verbraucherzentrale Sachsen misst dem Urteil eine „generelle Bedeutung“ für die gesamte Branche zu. Es ist aber noch nicht rechtskräftig.
Im Herbst 2009 hatten Banken im Zuge von EU-Regelungen neue Geschäftsbedingungen eingeführt – und in diesem Zusammenhang auch neue Klauseln für Benachrichtigungsgebühren.
Tipp: Verbraucher sollten Benachrichtigungsgebühren, die sie in den vergangenen Monaten zahlen mussten, mit Hinweis auf das Urteil von ihrer Bank zurückfordern.