Egal ob Kontoauflösung, Rücklastschrift oder eine neue Ersatzkreditkarte - oft müssen Gerichte entscheiden, ob Kunden tatsächlich für bestimmte Dienstleistungen ihrer Bank extra zahlen müssen. Allgemein gilt: Ein Kunde muss den Endpreis erkennen können, bevor er die Dienstleistung in Anspruch nimmt. Auch müssen zumindest die Preise für die wesentlichen Leistungen im Schalterraum aushängen.
Finanztest zeigt in einer Übersicht, für welche Dienstleistungen Banken keine zusätzlichen Gebühren kassieren dürfen und gibt Tipps für Betroffene.
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@Till_Wollheim: Aktuelle Artikel zum Thema finden Sie, wenn Sie in der Suche das Stichwort "Bankgebühren" eingeben und in der Trefferliste "neue zuerst" auswählen. In Finanztest 07/15 erschien der letzte umfangreichere Artikel dazu: https://www.test.de/Die-zehn-gemeinsten-Bankgebuehren-So-schuetzen-Sie-sich-vor-Extrakosten-4863720. Ältere Artikel lassen wir im Netz stehen, da der Online-Auftritt für uns und unsere Leser auch als Archiv fungiert. (maa)
Das ist ja quasi Rechtsgeschichte!