Sicherungssysteme deutscher Banken
Sparkassen: Einlagen sind in voller Höhe über Sicherungssysteme der Sparkassen und Garantien der Kommunen geschützt.
Genossenschaftsbanken: Volle Sicherung durch den Garantiefonds beim Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken.
Großbanken, Privatbanken: Die meisten Institute gehören zum Einlagensicherungsfonds beim Bundesverband deutscher Banken. Er schützt Beträge bis 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals. Das sind im Regelfall mehrere Millionen pro Kunde.
Öffentliche Banken: Dazu gehört zum Beispiel die Postbank. Schutz ohne Haftungsbegrenzung durch eigenen Sicherungsfonds.
Restliche Banken: Diese meist kleineren Institute gehören zur gesetzlichen „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken“. Bei ihnen sind nur 90 Prozent der Einlage sicher, maximal 20 000 Euro.