Kunden einer Direktbank haben keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie nicht über Risiken einer Geldanlage aufgeklärt wurden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein hervor (Az. 5 U 10/12).
Die Bank hatte bei Kontoeröffnung darauf hingewiesen, dass sie nur die Kundenaufträge ausführt und keine Anlageberatung anbietet. Die Klägerin verlor eine größere Summe durch den Kauf einer strukturierten Anleihe im Zusammenhang mit der Lehman-Pleite. Sie fühlte sich über die Risiken des komplizierten Finanzproduktes nicht richtig aufgeklärt. Das Gericht wies die Klage ab, weil es zwischen der Direktbank und ihrer Kundin keinen Beratungsvertrag gab.