Fondskauf nach Bankberatung: Chance auf Schadenersatz
Ob Anleger mit offenen Immobilienfonds oder Immobiliendachfonds auf Schadenersatz hoffen können, hängt von den Umständen des Kaufs ab. Wer direkt von der Fondsgesellschaft oder über einen Vermittler gekauft hat, hat nur Chancen, wenn der Fondsprospekt falsch oder unvollständig war. Bessere Aussichten haben Anleger, die Fonds nach einer Bankberatung als sichere Geldanlage gekauft haben.
Erste Chance. Die Bank oder Sparkasse hat sich hinter dem Rücken des Anlegers vom Fondsanbieter bezahlen lassen. So ist es oft gelaufen, meist können die Banken das kaum bestreiten. Wenn solche Zahlungen geflossen sind, ohne dass der Kunde darüber Bescheid wusste, muss die Bank ihn entschädigen.Allerdings: Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs haften die Banken nicht, wenn sie, statt den Kauf der Fondsanteile zu vermitteln, diese selbst gekauft und dann mit Aufschlag an ihre Kunden weiterverkauft hat.
Zweite Chance. Die Bank hat ihren Kunden nicht über das Risiko informiert, dass Immobilienfonds die Rücknahme der Anteile stoppen können, wenn zu viele Anleger ihr Geld zurückfordern. Jedoch sind die Gerichte noch uneins. Einige wiesen Anlegerklagen ab. Das Risiko sei lange bloße Theorie gewesen. Die Bank musste nicht ausdrücklich darauf hinweisen, argumentieren viele Richter. Anders das Landgericht Frankfurt am Main in zwei aktuellen Urteilen (Az. 2–19 O 334/11 und 2–21 O 352/11) und das Landgericht Berlin (Az. 27 O 627/11, alle nicht rechtskräftig): Der Rücknahme-Stopp sei ein für offene Immobilienfonds typisches Risiko, auf das die Bank hinweisen musste.
Tipp Wenn Sie nach einer Bankberatung Geld verloren haben, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Das ist kostenlos, aber kein Ersatz für anwaltliche Beratung. Suchen Sie sich einen erfahrenen Anwalt, der nur Anleger, nicht auch Banken und Vermittler vertritt. Die Erstberatung kostet maximal 250 Euro. Dann kennen Sie Ihre Erfolgsaussichten.Am besten suchen Sie im Internet nach Anwälten, die wegen der gleichen Fonds schon erfolgreich gegen Ihre Bank vorgegangen sind. Sie müssen die Kanzlei nicht persönlich aufsuchen, sind also nicht auf einen Anwalt in Ihrer Nähe angewiesen.