Für offene Immobilienfonds und Dachfonds gibt es umfassende gesetzliche Regelungen. Doch die Information von Anlegern ist verbesserungsbedürftig.
- Information nach dem Kauf. Anleger erfahren nicht automatisch, wenn ihr Fonds eingefroren wird. Weder Fondsgesellschaft noch Depotbank müssen sie informieren. Nur das Faktenblatt der Fondsgesellschaft im Internet, englisch Factsheet, bringt Gewissheit.
- Wesentliche Anlegerinformationen. Das für Investmentfonds vorgeschriebene Dokument soll alle wichtigen Daten zu Kosten und Risiken enthalten. In einigen steht aber kein Wort davon, dass die Fonds eingefroren sind.
- Kursangaben. Für offene Immobilienfonds und Dachfonds, die eingefroren sind, wird in Anlegerdepots meist nur der von der Fondsgesellschaft ermittelte Preis angezeigt. Der viel niedrigere Börsenkurs ist nicht erkennbar. Manche Depotbanken machen das besser. Im Onlinedepot von Comdirect waren zum Beispiel die Börsenkurse von eingefrorenen Fonds zu sehen.
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Mir ist es genau so ergangen wie Herrn Heuberger. Nur dass mir dieser Fond einen Monat früher von der Postbank verkauft wurde und mir ausschließlich nur Vorteile für diesen Fond genannt wurden. Ferner erhielt ich keine Vertragsunterlagen von der Postbank. Die musste ich erst schriftlich anfordern. Auch das scheint bei dieser Bank so üblich zu sein. Das Beste aber ist, dass ich innerhalb der zweiwöchigen Kündigungsfrist kündigen wollte, mir die Postbank aber mitteilte, dass das nicht möglich sei. Ich kann vor dieser Bank ausdrücklich nur warnen! Genau wie Herr Heuberger erhielt ich vom Ombudsmann der privaten Banken in Berlin einen negativen Bescheid.