Deutsche Rentenversicherung (DRV). Sie ist gesetzlich verpflichtet, Versicherte umfassend zu beraten, sodass sie ihren Rentenanspruch voll ausschöpfen können (§ 14 SGB I). Bei Fragen rund um Kontenklärung und Rentenantrag ist die DRV also stets die erste Adresse. Die Beratung ist kostenlos. Streiten Sie jedoch mit der Deutschen Rentenversicherung über einen Widerspruch, können Sie andere Beratungsangebote wahrnehmen (siehe unten). Hier fallen Kosten an, die Ihnen bei Erfolg von der DRV erstattet werden müssen.
Sozialverbände. Sie können Mitglied in einem Sozialverband wie VdK oder SoVD werden. Das kostet monatlich zwischen 5,50 Euro und 8 Euro, je nach Landesverband. Dafür erhalten Sie Beratung, Rechtsbeistand und praktische Hilfe. Für einen Widerspruch gegen einen Rentenbescheid fallen beim SoVD – je nach Landesverband – weitere Kosten zwischen rund 22 Euro und 120 Euro an. Beim VdK richten sich die Kosten nach Bedürftigkeit des Mitglieds sowie Dauer der Mitgliedschaft. Sie betragen zwischen 15 Euro und 280 Euro. Die Landesverbände veröffentlichen die genauen Kosten auf ihren Internetseiten.
Freiberufliche Rentenberater. Eine Beratung gegen Honorar gibt es bei freiberuflichen Rentenberaterinnen und -beratern. Sie vertreten ihre Mandanten auch im Widerspruchsverfahren. Die Kosten für eine einfache Beratung zum Widerspruch betragen rund 200 bis 300 Euro. Je komplizierter der Fall, desto teurer wird es. Schließen Sie vorher eine schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Berater, in der seine Vergütung als Euro-Betrag steht. Eine Rentenberaterin in Ihrer Nähe finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands der Rentenberater.
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@Xamalion: Mit der Herausgabe des Versicherungsschein weisen Versicherte Ihre Berechtigung zum Erhalt der Leistung nach. Die Versicherten können sich auch die Übergabe des Versicherungsscheines vom Versicherer quittieren lassen.
Sie schreiben dass man bei Auszahlung einer LV den Versicherungsschein herausgeben muss. Ist das überhaupt zulässig? Man gibt damit ja faktisch die Rechtsgrundlage heraus. Ich finde das befremdlich.
@kunibald: Einen Artikel zu den Steuern und Sozialabgaben auf die Rente finden Sie hier:
www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0
In diesem Artikel sollten unbedingt genauere Angaben hinsichtlich der Besteuerung von Betriebsrenten/laufende Zahlungen/Einmalzahlungen/rückwirkende Zahlungen aufgenommen werden, aber auch der Rentenbesteuerung! Hier unter dem Aspekt, was ist besser!!, z.B. Antrag noch in diesem Jahr Dezember oder nächstes Jahr Januar, steuerfreier Prozentsatz, Besteuerung jedes Jahr höher!!
Im gleichen Sinne sollten auch die Beitragsregelungen zur Sozialversicherung bei Betriebsrenten genauer erklärt werden, z.B. auch hier Einmalzahlungen usw.!
Erst mit diesen Angaben wäre der Artikel von hohem Gesamtwert!!
Wer den Rentenantrag selber oder online ausfüllt, läuft Gefahr, Fehler zu machen und so die Bearbeitung zu verzögern oder Geld zu verschenken.
Besser ist es, den Antrag von den hauptberuflichen Mitarbeitern, den Versicherungsämter oder den Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen zu lassen. Dann klappt es wie am Schnürchen.