Es ist nicht mehr weit bis zum Rentenbescheid: Künftige Rentner müssen im Jahr vor dem Ruhestand einiges einplanen, damit Geld aus gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Vorsorgeverträgen fließt. Die Stiftung Warentest gibt einen Überblick.


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@Xamalion: Mit der Herausgabe des Versicherungsschein weisen Versicherte Ihre Berechtigung zum Erhalt der Leistung nach. Die Versicherten können sich auch die Übergabe des Versicherungsscheines vom Versicherer quittieren lassen.
Sie schreiben dass man bei Auszahlung einer LV den Versicherungsschein herausgeben muss. Ist das überhaupt zulässig? Man gibt damit ja faktisch die Rechtsgrundlage heraus. Ich finde das befremdlich.
@kunibald: Einen Artikel zu den Steuern und Sozialabgaben auf die Rente finden Sie hier:
www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0
In diesem Artikel sollten unbedingt genauere Angaben hinsichtlich der Besteuerung von Betriebsrenten/laufende Zahlungen/Einmalzahlungen/rückwirkende Zahlungen aufgenommen werden, aber auch der Rentenbesteuerung! Hier unter dem Aspekt, was ist besser!!, z.B. Antrag noch in diesem Jahr Dezember oder nächstes Jahr Januar, steuerfreier Prozentsatz, Besteuerung jedes Jahr höher!!
Im gleichen Sinne sollten auch die Beitragsregelungen zur Sozialversicherung bei Betriebsrenten genauer erklärt werden, z.B. auch hier Einmalzahlungen usw.!
Erst mit diesen Angaben wäre der Artikel von hohem Gesamtwert!!
Wer den Rentenantrag selber oder online ausfüllt, läuft Gefahr, Fehler zu machen und so die Bearbeitung zu verzögern oder Geld zu verschenken.
Besser ist es, den Antrag von den hauptberuflichen Mitarbeitern, den Versicherungsämter oder den Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen zu lassen. Dann klappt es wie am Schnürchen.