Bahn-Fahr­karten­automat Kaputt – was nun?

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Ist der Fahr­karten­automat am Bahnhof kaputt, können Reisende nicht einfach in den nächsten Zug steigen, so die Deutsche Bahn. Das ist nur erlaubt, wenn es keine Verkaufs­möglich­keit am Bahnhof gibt. Ist der kaputte Auto­mat der einzige, bittet die Bahn, den Auto­maten zu fotografieren und die Auto­maten­nummer der Bahnhotline zu melden: 0 800/2 88 66 44. Ein Ausweg ist der Kauf des elektronischen Tickets per Bahn-App. Das geht aber womöglich nicht mehr unmittel­bar vor Antritt der Fahrt. In dem Fall rät die Bahn, sich bei Fahrt­beginn an den Zugbegleiter zu wenden.

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turbosiggi am 30.01.2020 um 19:13 Uhr
Nebenbomben der Bahn

Die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) schreibt klar:
"Das erhöhte Beförderungsentgelt ist nicht zu zahlen, wenn vor Antritt der
Fahrt ein Fahrausweis nicht gelöst werden konnte, weil ein
Fahrkartenschalter oder Fahrkartenautomat nicht vorhanden, nicht geöffnet
oder nicht betriebsbereit war."
Dabei ist zu beachten, daß nur Bargeld (im Zweifelsfall eine unbeschädigte
EURO Banknote angemessenen Wertes) gesetzliches Zahlungsmittel ist. Lehnt
der Automat Kartenzahlung ab, akzeptiert aber Bargeld, gilt er trotzdem als
betriebsbereit.
Sicherlich ist es für eine Auseinandersetzung mit der Bahn sinnvoll, Zeugen
zu haben, die dieses bestätigen können.
Funktioniert die App nicht, aber der Automat, kann man sich auf diesen Paragraphen nicht berufen.

turbosiggi am 18.01.2020 um 14:58 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Peter_Cornelius am 24.10.2019 um 07:03 Uhr
Es gibt auch noch weitere Anbieter ...

Dieser Artikel müsste aus meiner Sicht erweitert werden, denn es gibt ja im Regionalverkehr noch weitere Anbieter ausserhalb der Deutschen Bahn. Welche Hotline-Nummern gibt es denn hier ?
Peter Cornelius
Vorsitzender des Landesverbandes Berlin-Brandenburg des Fahrgastverbandes PRO BAHN e.V.