
Sind Züge zu voll, dürfen nur Besitzer einer Platzkarte rein.
Ein Leser fragt: „Neulich forderte das Bahnpersonal per Ansage, dass nur Fahrgäste mit Sitzplatzreservierung in den ICE steigen. Ich hatte keine, nahm einen anderen Zug und kam über eine Stunde später an. Darf die Bahn das?“ Finanztest antwortet
Ja. Aus Sicherheitsgründen darf ein ICE, IC oder EC nicht zu mehr als 200 Prozent besetzt sein. Bei einem neuen ICE 4 mit 830 Sitzplätzen in zwölf Waggons dürften also maximal 1 660 Personen mitfahren. Ist ein Zug überfüllt, müssen die Bahnmitarbeiter entscheiden, wie sie die Sicherheit der Fahrgäste gewährleisten. Sollten die Fahrgäste das „Hausrecht“ des Zugpersonals nicht akzeptieren, bleibt als letzter Ausweg ein Einsatz der Bundespolizei.
Oft entschädige die Deutsche Bahn Fahrgäste mit Reisegutscheinen, wenn sie nicht einsteigen, sagte der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr Heinz Klewe auf Nachfrage.
Tipp: Auch in solchen Fällen können Sie bei einer Verspätung von mindestens 60 bis 119 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises verlangen. Ab einer Verspätung von 120 Minuten gibt es 50 Prozent.