
Wer als Student Bafög empfängt, muss die Hälfte des Darlehens wieder zurückzahlen. Das Bundesverwaltungsamt schickt automatisch viereinhalb Jahre nach der Förderungshöchstdauer einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zu. Ehemalige Bafög-Empfänger müssen dann ein halbes Jahr später mindestens vierteljährlich 315 Euro - also 105 Euro monatlich - abstottern. Der Kredit ist zinslos - Ex-Studenten könnten sich also Zeit lassen mit der Tilgung. Doch wer vorzeitig zurückzahlt, spart viel Geld. test.de zeigt, wie es geht.
Vorzeitig tilgen
„Das Darlehen kann ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden. Wird ein Darlehen vorzeitig getilgt, so ist auf Antrag ein Nachlaß von der Darlehens(rest)schuld zu gewähren.“ So steht's im Bafög-Gesetz Paragraph 18, Absatz 5b. Der Absatz hats in sich: Ex-Studenten können jederzeit beliebige Beträge zwischen der Mindestrate und der vollen Darlehenssumme tilgen. Mit dem Effekt: Der Staat erlässt ihnen einen Teil ihrer Schulden. Das können über zehntausend Euro bei einer Darlehenssumme von 22 000 Euro sein.
Geschenktes Geld
Wie viel Nachlass das Bafög-Amt genau gewährt, hängt von der Höhe des Ablösungsbetrages ab. Maximal erlässt der Staat 50,5 Prozent - minimal 8 Prozent der Schulden. Je höher der Ablösungsbetrag desto höher die erlassene Summe. Eine Tabelle zeigt alle Prozentsätze für Darlehenssummen zwischen 500 und 24 000 Euro. Diese Angaben des Bundesverwaltungsamtes sind nur eine Orientierung. Maßgeblich ist das Angebot, das auf den gestellten Antrag folgt. Stiftung Warentest hat nachgerechnet und ist zu einem interessanten Ergebnis gekommen: Zurzeit lohnt es sich immer, die Bafög-Schulden vorab zu tilgen. Und zwar unabhängig davon, ob Ex-Studenten das passende „Kleingeld“ haben oder einen Kredit aufnehmen müssen.
Kredit oder Eigenkapital
Beispiel: Ein ehemaliger Bafögempfänger muss einen Betrag von 7 000 Euro zurückzahlen. Der Staat erlässt ihm auf Antrag 22,5 Prozent, wenn er vorab die Schulden tilgt. Er muss also nur noch 5 425 Euro aufbringen - und hat damit 1 575 Euro gespart. Bleibt die Frage: Macht es einen Unterschied, ob Ex-Studenten das Geld zur Verfügung haben oder einen Kredit aufnehmen müssen?
Fall 1: Kreditaufnahme
Ein Ex-Student hat keine 5 425 Euro Eigenkapital. Er muss also einen Kredit über diese Summe aufnehmen. Das lohnt sich dann, wenn die Zinsen für den Kredit die erlassene Summe nicht überschreiten. In der Tabelle ist zu jeder Ablösungssumme und Nachlass der so genannte kritische Zins angegeben. Wer einen Kredit aufnehmen will, um die Schulden zu tilgen, kann in der letzten Spalte der Tabelle direkt ablesen, bei welchem Kreditzins sich die Vorabtilgung lohnt. Liegt der Kreditzins unterhalb des kritischen Zinses, bringt die vorzeitige Rückzahlung eine Ersparnis. Ergebnis: Im Beispielfall beträgt der kritische Zins 9,91 Prozent. Der niedrigste in der Tabelle ausgewiesene Zinssatz liegt bei 8,44 Prozent. Folge: Da zurzeit Kredite mit einem Zins zwischen sechs und sieben Prozent zu kriegen sind, lohnt sich die Kreditaufnahme auf jeden Fall.
Fall 2: Eigenkapital
Der ehemalige Bafög-Empfänger hat 5 425 Euro Eigenkapital. Das Geld könnte er alternativ auch fest anlegen. Und zwar genau so lange, wie er die Ablösungssumme von 7 000 Euro zurückzahlen würde. Das sind auch wieder - wie im ersten Fall - 67 Monate. Auch in diesem Fall geben die Zinssätze in der Tabelle Orientierung. Denn der Grenzzins der Kreditaufnahme entspricht der Rendite der Rückzahlung. Das heißt: Wer beim Anlegen der 5 425 Euro nicht über die 9,91 Prozent Zins kommt, nimmt besser diese Summe, um die Bafög-Schulden vorab zu tilgen. Und eine solche Rendite lässt sich derzeit am Kapitalmarkt nicht erzielen - jedenfalls auf keinen Fall mit risikolosen Anlagen.
Gute Zeiten
Fazit: Zurzeit lohnt es sich also auf jeden Fall, die Bafög-Schulden vorab zu tilgen. Denn die Kreditzinsen sind momentan sehr günstig. Und eine Anlage mit Festgeldern ist zurzeit nicht besonders attraktiv.
Tipps: So zahlen Sie Ihre Schulden optimal zurück.
Tabelle: Nachlassbeträge und kritischer Zins.
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Beispiel
Ich habe 15000 gekriegt, die ich in der Theorie zurück zahlen muss
Ich kriege Nachlass 5.500
Ah so ein Glück das ich jetzt 500 sparen kannn=\
Dh nachlass bezieht sich auf 15 000, die ich sowieso nicht auszahlen muss.
Man beachte Zahlungspausen (Kindererziehung, Arbeitlosigkeit etc.), in dennen das Geld durch Inflation und Anlegen den Grenzzinssatz senken kann.
Beim Eintauschen gegen einen Kredit beachte man, dass das Bafög Dahrlehn sehr sozial ist, keine Haftung der Erben im Todesfall und Zahlungspause bei Arbeitslosigkeit ohne extra Kosten.
@matthias_82: Bitte berücksichtigen Sie, dass die Meldung aus dem Jahr 2005 stammt. Die mit dem 22. BaFög-Änderungsgesetz in 2008 eingeführte Deckelungsgrenze wird in der Darstellung nicht berücksichtigt
Kommentar vom Autor gelöscht.
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