
Die Bafög-Förderung steigt. Ab 1. August gibt es nicht nur mehr Geld, auch mehr Menschen profitieren. Änderungen gibt es bei der Anrechnung von Nebenjobs sowie beim Freibetrag, außerdem bekommt das Meister-Bafög einen neuen Namen. test.de sagt, was das für Schüler und Studierende heißt und wie hoch die Bafög-Sätze künftig sind.
Bedarfssätze steigen um 7 Prozent
Schüler und Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, können ab August insgesamt bis zu 735 Euro Bafög erhalten. Die Bedarfssätze der Bundesausbildungsförderung steigen ab August um 7 Prozent. Auch das Wohngeld erhöht sich, von 224 auf bis zu 250 Euro.
Erweiterter Förderkreis
Künftig können rund 110 000 Schüler und Studenten mehr als bislang Bafög erhalten, da ihre Eltern mehr verdienen dürfen. Die Einkommensfreibeträge der Eltern steigen um 7 Prozent. Anerkannte und geduldete Flüchtlinge können schon nach 15 Monaten Aufenthalt Bafög beantragen.
Nebenjob bis 450 Euro frei
Hat ein Bafög-Empfänger einen 450-Euro-Job, wird dieser nicht angerechnet. Bisher lag die Grenze bei 400 Euro.
7 500 Euro Vermögen frei
Schüler und Studenten dürfen ab August auch mehr auf der hohen Kante haben. Der Freibetrag für das eigene Vermögen steigt um 2 300 Euro auf 7 500 Euro, bei Unterhaltspflichten kommen bis zu 2 100 Euro dazu. Der Kinderzuschuss für Studierende beträgt künftig 130 Euro pro Kind.
Meister-Bafög nach dem Studium
Das Meister-Bafög heißt künftig Aufstiegs-Bafög und wird ausgeweitet. Ab August können alle Bachelor- oder vergleichbaren Absolventen die Fördergelder für eine Aufstiegsfortbildung nutzen. Angehoben werden die Einkommens- und Vermögensfreibeträge, die Beiträge zum Unterhalt sowie der Anteil der Förderung, der nicht als Darlehen zurückgezahlt werden muss. Lehrgangs- und Prüfungskosten fördert der Staat mit bis zu 15 000 Euro. Bei bestandener Abschlussprüfung werden bisher 30 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen. Ab August sind es 40 Prozent.
Antrag online abgeben
Ab dem 1. August sollen alle Bundesländer die Online-Antragstellung für Bafög ermöglichen.
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