Auch türkische Staatsangehörige, die in Deutschland leben und studieren, haben Anspruch auf Bafög für ein Studienjahr im Ausland. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden, der vom Verwaltungsgericht Sigmaringen angerufen worden war (Az. C-374/03). Einer Türkin, die während ihres Studiums in Deutschland Bafög bekommt, war die Finanzspritze für ein Auslandsjahr in der Türkei verweigert worden. Daraufhin hatte sie die Behörde verklagt.
Das höchste europäische Gericht gab ihr nun Recht und stützte seine Entscheidung auf ein Assoziierungsabkommen, das 1980 zwischen der EWG und der Türkei geschlossen worden war.
Danach haben türkische Kinder, die in Deutschland bei ihren Eltern leben, bei gleicher Qualifikation denselben Anspruch auf Ausbildungsförderung wie deutsche. Vorausgesetzt, ihre Eltern sind oder waren legal in Deutschland beschäftigt.
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