Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) warnt vor Geschäften auf Internet-Handelsplattformen von Anbietern, die dafür nicht die in Deutschland erforderliche Erlaubnis haben. Das betrifft vor allem finanzielle Differenzkontrakte wie Contracts for Difference (CFDs), binäre Optionen und den Forex-Handel. Die Bafin kann anordnen, die Geschäfte einzustellen und rückabzuwickeln, wenn die nötige Erlaubnis fehlt. Das hat sie zum Beispiel im Juli 2018 bei PWRTrade beziehungsweise GN Management EOOD bei Geschäften mit binären Optionen getan. Neben dem Problem mit der Erlaubnis hätten die Angaben zu den Betreibern der Plattform unter der „Marke“ PWRTrade gewechselt, teilte die Bafin mit. Mal hießen sie GN Management EOOD (Sofia, Bulgarien), mal GN Capital Limited
Tipp: Unter bafin.de können Sie in einer Datenbank nach Unternehmen suchen und feststellen, ob und welche Art von Erlaubnis sie haben.