Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) warnt Anleger, Aktien der L8 Holdings Ltd. aus Vancouver und der Pro-IPO Investment aus London zu zeichnen. Da die Firmen keinen von der Bafin genehmigten Prospekt vorlegen können, verstoßen sie gegen die Prospektpflicht. L8 Holdings investiert in Glasbatterien, Pro-Ipo Investment kauft Aktien von Technologiefirmen, die nicht an der Börse notiert sind.
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