Bafin Aufsicht stoppt Hrondotto

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Kunden der Hrondotto UG aus Berlin sollten Geld über die nicht lizensierte Internet­handels­platt­form Stsroyal.com einzahlen, damit es auf ihrem intern bei der Handels­platt­form geführten Handels­konto gutgeschrieben wird. Es wurde auf Konten von Gesell­schaften über­wiegend mit Sitz im Ausland weitergeleitet. Für solche Geschäfte hatte das Unternehmen aber keine Erlaubnis. Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) hat die Hrondotto daher verpflichtet, das von ihnen unerlaubt betriebene Finanz­trans­fergeschäft sofort einzustellen und abzu­wickeln. Die Verfügung der Finanz­aufsicht ist bestands­kräftig.

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