Alle Testergebnisse für Säuglingsanfangsnahrung 07/2016
Im Test: Elf häufig verkaufte Säuglingsanfangsnahrungen der Kategorie „Pre“ – darunter drei Bioprodukte – sowie vier als hypoallergen bezeichnete Produkte („HA Pre“).
Eingekauft haben wir sie von Dezember 2015 bis Januar 2016.
Die Preise ermittelten wir durch Befragung der Anbieter im Mai 2016.
Ernährungsphysiologische Qualität: 50 %
Wir begutachteten die Zusammensetzung der Säuglingsanfangsnahrungen, indem wir die gesetzlichen Anforderungen aus der Diätverordnung zugrunde legten. Soweit die Hersteller die neueren – und in einzelnen Punkten etwas strengeren – Anforderungen der ab 2020 geltenden EU-Verordnung schon umgesetzt hatten, vergaben wir Pluspunkte. Dafür bestimmten wir im Labor die Gehalte der Grundnährstoffe wie Eiweiß, Fett und Zucker, einer Reihe von Vitaminen, Mineralstoffen und sonstigen Nährstoffen. Zur Beurteilung berechneten wir die jeweilige Nährstoffdichte, also den Nährstoffgehalt je 100 kJ bzw. je 100 kcal. Weiterhin bestimmten wir zum Beispiel das Amino- und Fettsäurespektrum.
Folgende Methoden wurden eingesetzt:
- Rohproteingehalt: gemäß Methode L 01.00–10/1 der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (ASU)
- Gesamtfettgehalt: gemäß Methode L 48.01–31 der ASU.
- Fettsäurespektrum: gemäß Methoden C-VI 10a (00) und C-VI 11d (98) der Deutschen Gesellschaft für Fettwissenschaft mittels GC-FID nach Überführung in die jeweiligen Fettsäuremethylester.
- Zuckergehalt: Bestimmung von Saccharose, Laktose, Glucose und Fruktose in Anlehnung an Methode L 48.01–3 und L 40.00–7 der ASU mittels HPLC-RI.
- Trockenmasse bzw. Wassergehalt: gemäß Methode L 02.06–02 der ASU.
- Asche: gemäß Methode L 01.00–77 der ASU.
- Kohlenhydrate: Berechnung aus der Differenz der Prozentsumme von Wasser, Asche, Gesamtfett, Rohprotein und der deklarierten Ballaststoffe.
- Stärke: Bei Abweichungen in der Kohlehydratberechnung prüften wir ergänzend mittels enzymatischer Methode. In keiner Probe war Stärke nachweisbar.
- Aminosäurespektrum inkl. Taurin: gemäß Methode L 49.07–2 der ASU.
- Mineralstoffe: nach Aufschluss gemäß Methode DIN EN 13805 erfolgte die Messung der Gehalte an Kalzium, Phosphor, Magnesium, Natrium, Kalium, Eisen, Zink, Kupfer, Selen, Molybdän und Mangan in Anlehnung an Methode L 00.00–144 der ASU mittels ICP-MS. Chlorid: in Anlehnung an Methode L 03.00–11 der ASU mittels Titrimetrie. Iod: gemäß Methode L 00.00–93 der ASU mittels ICP-MS.
- Vitamin A: gemäß Methode L 00.00–63/1 der ASU mittels HPLC
- Vitamin D: gemäß Methode L 00.00–61 der ASU mittels HPLC
- Vitamin E: gemäß Methode L 00.00–62 der ASU mittels HPLC
Schadstoffe: 30 %
Im Labor wurden die Produkte auf gesundheitlich bedenkliche Stoffe untersucht: Chlorat, Perchlorat und bestimmte Fettumwandlungsprodukte, die bei der Verarbeitung von Fetten entstehen können (3-MCPD- und Glycidyl-Ester), sowie Schwermetalle, Schimmelpilzgift (Aflatoxin M1) und Mineralölbestandteile (Mosh und Moah). Moah fanden wir keine.
Folgende Methoden wurden eingesetzt:
- Chlorat und Perchlorat: in Anlehnung an die QuPPe-Methode (Quick Polar Pesticides Method) mittels LC-MS/MS
- 3-Monochlorpropandiol-Ester (3-MCPD-Ester) und Glycidyl-Ester: nach der Methode C-VI 18 (10) der Deutschen Gesellschaft für Fettwissenschaft mittels GC-MS (Differenzmethode).
- Mineralölbestandteile (MOSH und MOAH): mit online gekoppelter HPLC-GC/FID nach der BfR-Methode. Aromatische Verbindungen (MOAH) waren nicht nachweisbar.
- Blei und Kadmium: Druckaufschluss (Durchführung gemäß Methode DIN EN 13805 und Analyse nach L 00.00–135 der ASU mittels ICP-MS. Kadmium war in keinem Produkt nachweisbar, Blei allenfalls in Spuren.
- Aflatoxin M1: gemäß Methode L 01.00–76 der ASU nach Immunoaffinitätsanreicherung mittels HPLC mit Fluoreszenzdetektion. In keinem Produkt war Aflatoxin M1 nachweisbar.
Mikrobiologische Qualität: 0 %
Wir analysierten im Labor die Anzahl an Keimen in den Säuglingsanfangsnahrungen, insbesondere an krankmachenden Keimen.
Folgende Methoden wurden eingesetzt:
- Aerobe mesophile Koloniezahl (Gesamtkeimzahl): gemäß Methode L 48.01–13 der ASU
- Salmonellen: gemäß Methode L 00.00–20 der ASU
- Enterobacteriaceae: gemäß Methode L 00.00–133/1 der ASU
- Cronobacter spp. (= Enterobacter sakazakii): gemäß Methode ISO 22964
- Präsumtiver Bacillus cereus: gemäß Methdode L 00.00–33 der ASU
- Escherichia coli: gemäß Methdode L 48.01–20 der ASU
- Koagulase-positive Staphylokokken: gemäß Methode L 00.00–100 der ASU
- Sporen mesophiler sulfitreduzierender Clostridien: in Anlehnung an Methode L 06.00–39 der ASU
- Listeria monocytogenes: gemäß Methode L 00.00–32 der ASU
Alle Testergebnisse für Säuglingsanfangsnahrung 07/2016
Verpackung: 5 %
Wir kontrollierten, ob etwa eine Versiegelung garantiert, dass das Produkt noch nicht geöffnet wurde (Originalitätssicherung), prüften Angaben zu Verpackungsmaterialien und ob eine Mogelpackung vorliegt. Drei Experten prüften, wie sich die Packungen öffnen lassen, ihr Inhalt entnommen und sie wieder verschlossen werden können.
Deklaration: 15 %
Wir prüften, ob die Angaben auf der Verpackung – wie im Lebensmittelrecht vorgeschrieben – vollständig und korrekt sind. Wir prüften auch, ob die analysierten Nährwerte von den deklarierten abweichen. Wir beurteilten Zubereitungs- und Lagerungshinweise, unklare oder missverständliche Angaben; etwa solche, die auf eine probiotische Wirkung hindeuten, die womöglich eine Gleichwertigkeit mit Muttermilch nahelegen oder vom Stillen abhalten könnten. Drei Experten bewerteten die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit.
Abwertungen
Abwertungen bewirken, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind in der Tabelle mit einem Sternchen *) gekennzeichnet. Folgende Abwertungen haben wir eingesetzt: Das Urteil für Schadstoffe konnte nicht besser sein als das jeweils schlechteste Urteil für einzelne Schadstoffe. Lautete das Urteil für Schadstoffe mangelhaft, konnte das test-Qualitätsurteil nicht besser sein, bei ausreichend wurde das test-Qualitätsurteil um eine halbe Note abgewertet.
Weitere Untersuchungen
Drei geschulte Prüfer verkosteten die nach Herstellerangaben zubereiteten anonymisierten Produkte unter gleichen Bedingungen – auffällige oder fehlerhafte mehrmals. Details zu Aussehen, Geruch, Geschmack und Mundgefühl dokumentierten die Prüfer in einem Prüfbogen. Kamen sie zunächst zu unterschiedlichen Ergebnissen, so erarbeiteten sie einen Konsens.
Die sensorischen Prüfungen wurden in Anlehnung an Methode L 00.90–6 der ASU (einfach beschreibende Prüfung) durchgeführt. Das im Konsens aller Prüfer der Gruppe verabschiedete Ergebnis beinhaltete keine Bewertungen, sondern lediglich abgestimmte Produktprofile, bei denen ggf. unterschiedliche Beschreibungen aus den Einzelprüfungen zuvor in der Gruppe verifiziert wurden.
Zudem prüften wir auf gentechnisch veränderte Bestandteile: Es waren keine nachweisbar.
- Gentechnisch veränderte Bestandteile: in Anlehnung an Methode L 00.00–122 der ASU mittels Real-Time-Polymerasekettenreaktion (PCR).
-
- Grüner Tee gilt als Gesundheitselixier. Aber ist er unbedenklich, was Schadstoffe angeht? Nicht jeder der 27 Grüntees und Matchas im Test liegt hier im grünen Bereich.
-
- Im Veggie-Burger-Patty-Test: 18 Produkte auf Basis von Soja, Weizen, Jackfruit und Co. Die besten sind zum Reinbeißen gut. Iglo fällt im Schadstofftest durch.
-
- Im Lippenstift-Test der Stiftung Warentest: 17 Schönmacher in Rosenholztönen. Zwei fallen durch, darunter das teuerste Markenprodukt. Alle sind schadstoffbelastet.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Hallo test.de-Team,
dem Wunsch der anderen auf einen aktuellen Test möchte ich hier noch mal Nachdruck verleihen. Insbesondere weil etwa der hier benannte Testsieger "Milasan PRE Anfangsmilch" in der ÖkoTest 07/21 "durchgefallen" ist, wegen erhöhter MOSH-Belastung. Interessant wäre entsprechend ob sich bei der Beurteilung der Ernährungsphysiologischen Qualität etwas verändert hat, da ja sehr wahrscheinlich die Zusammensetzungen geändert wurden.
Vielen Dank im Voraus und MfG
@HamsterD: Vielen Dank für Ihre Anregung. Wir nehmen Ihren Wunsch nach einer Folgeuntersuchung gerne auf, jedoch umfassen unsere Planungs- und Testphasen längere Zeiträume, so dass wir Ihren Wunsch bis zur Geburt Ihres Kindes leider nicht mehr erfüllen können. (bp)
Mittlerweile ist der Test bereits bald 5 Jahre her, die Voraussetzungen für gute Pre-Nahrung haben sch geändert, und die Rezepturen sind auch andere. Vor allem die HA-Pre interessiert uns. Wann kommt ein neuer Test? Wir würden uns freuen, wenn rechtzeitig vor unserer Geburt diesen Juni noch etwas möglich ist...
Liebe test,
der Test dieser HA-Produkte ist mittlerweile 4 Jahre alt. Inzwischen wurden die Grenzen für Schadstoffwerte auch heruntergesetzt.
Unsere Kinderärztin hat uns die HA-Nahrung empfohlen.
Bebvita mag unsere Tochter nicht, Beba Pre HA ist mittlerweile auch in einer dieser Weißblechdosen. Gibt es hierzu neue Testergebnisse?
Eine regelmäßige Testung mit Druck auf die Herstellung fände ich extrem wichtig.
Danke,
Sylvie
@juwenze79: Wir haben in Heft 7/2016 andere Produkte bzw. Vorgängerprodukte von Nestlé getestet, nämlich Beba Pro Pre und Beba HA Pre. Auch die von uns getestete Produkt von Hipp ist ein anderes, nämlich Hipp: Bio Combiotik Pre Bio-Anfangsmilch.
Was Mineralölbestandteile in den damals von uns getesteten Produkten betrifft, hier ein Zitat aus unserer Veröffentlichung: „Die Gehalte der Mineralölbestandteile waren bei allen Pulvern unauffällig.“ Speziell zu Moah ein Zitat aus der Rubrik 'So haben wir getestet': "Moah fanden wir keine.“
Was Rückrufe betrifft, gibt es im Special „Rückruf von Lebensmitteln So gehen Unternehmen und Behörden vor“ (www.test.de/Rueckruf-von-Lebensmitteln-So-gehen-Unternehmen-und-Behoerden-vor-5010372-0) ausführliche Infos. Hier ein Zitat, wer für Rückrufe zuständig ist bzw. sie veranlassen muss:
"Die Lebensmittelunternehmer müssen die Rücknahme der gesundheitsgefährdenden Produkte vom Markt selbst veranlassen. Die jeweils zuständigen Behörden in den Bundesländern überwachen die Maßnahmen des Unternehmers. Wenn nicht auszuschließen ist, dass das Produkt bereits beim Kunden im Vorratsschrank steht, müssen mögliche Käufer mittels eines öffentlichen Rückrufs informiert werden – etwa im Radio, in Zeitungen, im Internet oder direkt durch einen Aushang in den Geschäften. Im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) ist die Öffentlichkeit zu warnen oder zu informieren, wenn etwa „der hinreichende Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel ein Risiko für die Gesundheit von Menschen mit sich bringen kann“ oder „ein zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge oder über einen längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt (ist)“. (AK/SL)