Alle Testergebnisse für Säuglingsanfangsnahrung 07/2016
- Gut gerüstet. Damit es mit dem Trinken klappt, muss der richtige Sauger aufs Fläschchen: mit kleinem Loch, unten abgeflacht und oben gewölbt.
- Sauber bleiben. Hygiene ist das A und O vor dem Anrühren. Fläschchen, Sauger und Messlöffel mit heißem Wasser und Spülmittel säubern oder bei 65 Grad Celsius in der Geschirrspülmaschine. Händewaschen nicht vergessen.
- Laufen lassen. Leitungswasser ist die erste Wahl. Leben Sie aber in Regionen, in denen es mit Nitrat belastet ist – oder Sie machen Urlaub im Süden –, kann es auch Tafelwasser sein oder Mineralwasser, das explizit „zur Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet“ ist.
- Geschüttelt, nicht gerührt. Wasser kochen, auf unter 50 Grad Celsius kühlen, nach Anweisung im Fläschchen mit dem Pulver mischen und kräftig schütteln.
- Alles muss raus. Keine Reste aufbewahren, wenn das Baby satt ist. Sie sind ein Herd für Keime. Auch keine Milch auf Vorrat zubereiten, sondern kurz vorm Füttern frisch anrühren.
- Volle Kanne. Für unterwegs das Milchpulver portioniert in trockene Fläschchen füllen. Dazu eine Thermoskanne mit abgekochtem Wasser – so können Sie die Milch überall frisch zubereiten.
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- Grüner Tee gilt als Gesundheitselixier. Aber ist er unbedenklich, was Schadstoffe angeht? Nicht jeder der 27 Grüntees und Matchas im Test liegt hier im grünen Bereich.
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- Im Veggie-Burger-Patty-Test: 18 Produkte auf Basis von Soja, Weizen, Jackfruit und Co. Die besten sind zum Reinbeißen gut. Iglo fällt im Schadstofftest durch.
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- Im Lippenstift-Test der Stiftung Warentest: 17 Schönmacher in Rosenholztönen. Zwei fallen durch, darunter das teuerste Markenprodukt. Alle sind schadstoffbelastet.
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Hallo test.de-Team,
dem Wunsch der anderen auf einen aktuellen Test möchte ich hier noch mal Nachdruck verleihen. Insbesondere weil etwa der hier benannte Testsieger "Milasan PRE Anfangsmilch" in der ÖkoTest 07/21 "durchgefallen" ist, wegen erhöhter MOSH-Belastung. Interessant wäre entsprechend ob sich bei der Beurteilung der Ernährungsphysiologischen Qualität etwas verändert hat, da ja sehr wahrscheinlich die Zusammensetzungen geändert wurden.
Vielen Dank im Voraus und MfG
@HamsterD: Vielen Dank für Ihre Anregung. Wir nehmen Ihren Wunsch nach einer Folgeuntersuchung gerne auf, jedoch umfassen unsere Planungs- und Testphasen längere Zeiträume, so dass wir Ihren Wunsch bis zur Geburt Ihres Kindes leider nicht mehr erfüllen können. (bp)
Mittlerweile ist der Test bereits bald 5 Jahre her, die Voraussetzungen für gute Pre-Nahrung haben sch geändert, und die Rezepturen sind auch andere. Vor allem die HA-Pre interessiert uns. Wann kommt ein neuer Test? Wir würden uns freuen, wenn rechtzeitig vor unserer Geburt diesen Juni noch etwas möglich ist...
Liebe test,
der Test dieser HA-Produkte ist mittlerweile 4 Jahre alt. Inzwischen wurden die Grenzen für Schadstoffwerte auch heruntergesetzt.
Unsere Kinderärztin hat uns die HA-Nahrung empfohlen.
Bebvita mag unsere Tochter nicht, Beba Pre HA ist mittlerweile auch in einer dieser Weißblechdosen. Gibt es hierzu neue Testergebnisse?
Eine regelmäßige Testung mit Druck auf die Herstellung fände ich extrem wichtig.
Danke,
Sylvie
@juwenze79: Wir haben in Heft 7/2016 andere Produkte bzw. Vorgängerprodukte von Nestlé getestet, nämlich Beba Pro Pre und Beba HA Pre. Auch die von uns getestete Produkt von Hipp ist ein anderes, nämlich Hipp: Bio Combiotik Pre Bio-Anfangsmilch.
Was Mineralölbestandteile in den damals von uns getesteten Produkten betrifft, hier ein Zitat aus unserer Veröffentlichung: „Die Gehalte der Mineralölbestandteile waren bei allen Pulvern unauffällig.“ Speziell zu Moah ein Zitat aus der Rubrik 'So haben wir getestet': "Moah fanden wir keine.“
Was Rückrufe betrifft, gibt es im Special „Rückruf von Lebensmitteln So gehen Unternehmen und Behörden vor“ (www.test.de/Rueckruf-von-Lebensmitteln-So-gehen-Unternehmen-und-Behoerden-vor-5010372-0) ausführliche Infos. Hier ein Zitat, wer für Rückrufe zuständig ist bzw. sie veranlassen muss:
"Die Lebensmittelunternehmer müssen die Rücknahme der gesundheitsgefährdenden Produkte vom Markt selbst veranlassen. Die jeweils zuständigen Behörden in den Bundesländern überwachen die Maßnahmen des Unternehmers. Wenn nicht auszuschließen ist, dass das Produkt bereits beim Kunden im Vorratsschrank steht, müssen mögliche Käufer mittels eines öffentlichen Rückrufs informiert werden – etwa im Radio, in Zeitungen, im Internet oder direkt durch einen Aushang in den Geschäften. Im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) ist die Öffentlichkeit zu warnen oder zu informieren, wenn etwa „der hinreichende Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel ein Risiko für die Gesundheit von Menschen mit sich bringen kann“ oder „ein zum Verzehr ungeeignetes, insbesondere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge oder über einen längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt (ist)“. (AK/SL)