
Eigene Regeln. Einige Airlines erlauben Autokindersitze trotz Zulassung nicht. © Shutterstock / Alina Reynbakh
Vor einem Flug mit Baby sollten sich Eltern frühzeitig informieren, wie sie ihren Nachwuchs im Flugzeug sichern wollen. Deutsche Airlines müssen sich an die EU-Regeln zum sicheren Betrieb des Luftverkehrs halten. Für den Transport von Kleinkindern bedeutet das: Kinder unter zwei Jahren müssen mit einem Schlaufengurt (Loop Belt) angeschnallt werden. Diese Gurte gibt es an Bord aller Passagiermaschinen. Zum Teil dürfen Babys auch im Autokindersitz mitfliegen.
Kindersitz als Alternative
Den Autokindersitz dabei zu haben, ist praktisch, wenn es am Zielort etwa mit einem Mietwagen weitergeht. Voraussetzung: Der Autokindersitz hat das Tüv-Siegel „for use in aircraft“ oder die Zulassung einer Behörde eines EU-Landes. Einige Airlines akzeptieren solche Sitze dennoch nicht. Wir empfehlen Eltern: Vor Abflug mit der Airline klären, was erlaubt ist.
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