Baby an Bord Nicht jeder Auto­kinder­sitz darf ins Flugzeug

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Baby an Bord - Nicht jeder Auto­kinder­sitz darf ins Flugzeug

Eigene Regeln. Einige Air­lines erlauben Auto­kinder­sitze trotz Zulassung nicht. © Shutterstock / Alina Reynbakh

Vor einem Flug mit Baby sollten sich Eltern früh­zeitig informieren, wie sie ihren Nach­wuchs im Flugzeug sichern wollen. Deutsche Air­lines müssen sich an die EU-Regeln zum sicheren Betrieb des Luft­verkehrs halten. Für den Trans­port von Klein­kindern bedeutet das: Kinder unter zwei Jahren müssen mit einem Schlaufengurt (Loop Belt) ange­schnallt werden. Diese Gurte gibt es an Bord aller Passagier­maschinen. Zum Teil dürfen Babys auch im Auto­kinder­sitz mitfliegen.

Kinder­sitz als Alternative

Den Auto­kinder­sitz dabei zu haben, ist praktisch, wenn es am Ziel­ort etwa mit einem Mietwagen weitergeht. Voraus­setzung: Der Auto­kinder­sitz hat das Tüv-Siegel „for use in aircraft“ oder die Zulassung einer Behörde eines EU-Landes. Einige Air­lines akzeptieren solche Sitze dennoch nicht. Wir empfehlen Eltern: Vor Abflug mit der Air­line klären, was erlaubt ist.

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