Das Landgericht Berlin hat am 25. Juli 2017 vier Verantwortliche der BWF-Stiftung wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu Haftstrafen zwischen fünf und sechs Jahren verurteilt (nicht rechtskräftig; zur Vorgeschichte unsere Meldung Die Goldstiftung soll betrogen haben).
Die Stiftung bot 2011 bis 2015 Gold zum Kauf an und versprach einen höheren Rückkaufpreis. Mehr als 6 000 Anleger investierten einen zweistelligen Millionenbetrag. Der Großteil des Goldes war aber nicht echt. Gegen den bekannten „Verbraucherschutzanwalt“ Thomas Schulte, der die Stiftung beraten hatte, wurde das Verfahren nach Zahlung von 18 000 Euro eingestellt; ohne Geldauflage gegen einen Wirtschaftsprüfer, der den Goldbestand bescheinigt hatte.
Wegen Zweifeln am Geschäftsmodell hatte Finanztest die Stiftung 2014 auf die Warnliste gesetzt.
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- Die Warnliste Geldanlage verschafft Ihnen einen Überblick über dubiose, unseriöse oder sehr riskante Geldanlageangebote, vor denen die Stiftung Warentest gewarnt hat.
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