BWF-Stiftung Hohe Gefäng­nisstrafen

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Das Land­gericht Berlin hat am 25. Juli 2017 vier Verantwort­liche der BWF-Stiftung wegen gewerbs- und banden­mäßigen Betrugs zu Haft­strafen zwischen fünf und sechs Jahren verurteilt (nicht rechts­kräftig; zur Vorgeschichte unsere Meldung Die Goldstiftung soll betrogen haben).

Die Stiftung bot 2011 bis 2015 Gold zum Kauf an und versprach einen höheren Rück­kauf­preis. Mehr als 6 000 Anleger investierten einen zwei­stel­ligen Millionen­betrag. Der Groß­teil des Goldes war aber nicht echt. Gegen den bekannten „Verbraucher­schutz­anwalt“ Thomas Schulte, der die Stiftung beraten hatte, wurde das Verfahren nach Zahlung von 18 000 Euro einge­stellt; ohne Geld­auflage gegen einen Wirt­schafts­prüfer, der den Gold­bestand bescheinigt hatte.

Wegen Zweifeln am Geschäfts­modell hatte Finanztest die Stiftung 2014 auf die Warnliste gesetzt.

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