BWF-Stiftung Die Gold­stiftung soll betrogen haben

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BWF-Stiftung - Die Gold­stiftung soll betrogen haben

© istockphoto; Anbieter (M)

Im Februar 2015 wurden die Geschäfts­räume der BWF-Stiftung in Berlin und Köln von Ermitt­lern durch­sucht. Der Stiftung werden gewerbs­mäßiger Betrug sowie unerlaubte Bank­geschäfte vorgeworfen. Finanztest hatte bereits im Dezember 2014 vor den dubiosen Gold­investments der Stiftung gewarnt, die etwa 6 500 Klein­anleger abge­schlossen haben. Jetzt hat ein vorläufiger Insolvenz­verwalter die Regie über­nommen.*

Über 120 Ermittler im Einsatz

Am Mitt­woch, 25. Februar 2015, hatten Ermittler Geschäfts­räume und Wohnungen der BWF-Stiftung in den Berliner Orts­teilen Zehlen­dorf, Charlottenburg und Hellers­dorf durch­sucht. 120 Polizei­beamte und fünf Ermittler der BaFin waren im Einsatz und stellten zirka vier Tonnen Metall sowie Computer und Geschäfts­unterlagen sicher. Ob es sich bei dem Metall um Gold oder nur um „Doubletten“ handelt und wie hoch der mögliche Fein­gehalt ist, versuchen die Ermittler bislang heraus­zufinden. Vier Tonnen reines Gold hätten zur Zeit einen Markt­wert von etwa 140 Millionen Euro. Das ist fast das dreifache dessen, was die Stiftung bei Anlegern einge­sammelt hat.*

BWF warb mit garan­tierten Rück­kauf­preisen

Hintergrund: Die Berliner Wirt­schafts- und Finanz­stiftung (BWF) hatte Gold „als gewinn­bringende Alternative zu Fonds oder Spar­buch“ angepriesen und ein Geschäfts­modell beworben: „Der Kunde vereinbart eine Vertrags­lauf­zeit von zwei, vier oder acht Jahren, und erhält dann einen garan­tierten Rück­kauf­preis von 110, 130 beziehungs­weise 180 Prozent seines Kauf­preises.“ Das Gold wollte BWF für die Kunden verwahren. Den Anlegern sollte das „Zuwachs­raten zwischen 5 und 7,5 Prozent pro Jahr“ bringen.

Gold im Wert von 48 Millionen Euro gekauft

Bei Anlegern stieß das Angebot auf großes Interesse. Die Finanz­aufsicht Bafin geht davon aus, dass rund 6 500 Anleger bei der BWF-Stiftung Gold im Wert von 48 Millionen Euro gekauft hat. Allerdings: Nach derzeitigen Erkennt­nissen des Landes­kriminal­amtes Berlin wurde ein zwei­stel­liger Millionen­betrag der Anlegergelder nicht zum Ankauf von physischem Gold und somit vertrags­widrig und betrügerisch verwendet. Die Staats­anwalt­schaft Berlin hat gegen zehn Personen Ermitt­lungen einge­leitet.

Gold-Anleger müssen viel Geduld haben

Die Anleger der Gold-Anlagemodellen rund um die BWF-Stiftung müssen sich gedulden, bis sie erfahren, ob und wie viel Geld an sie zurück­fließt. Über das Vermögen des Träger­ver­eins der Stiftung ist jetzt das vorläufige Insolvenz­verfahren eröffnet worden. Nur ein kleiner Teil des gefundenen Goldes soll echt sein. Zu klären ist außerdem, ob Anleger über­haupt Miteigentum an dem Gold erworben hätten. Das Amts­gericht Charlottenburg in Berlin hat am 26. März das vorläufige Insolvenz­verfahren über das Vermögen des Bund Deutscher Treu­hand­stiftungen (BDT) ange­ordnet. Der Verein war Träger der recht­lich unselbst­ständigen BWF-Stiftung. Daher sind auch die Anleger betroffen, die sich für Gold-Anlagemodelle unter dem Namen BWF-Stiftung entschieden haben. Nur der Träger­ver­ein konnte aber die Verträge mit ihnen abschließen, nur gegen­über ihm können die Anleger daher Forderungen anmelden.

Vorläufiger Insolvenz­verwalter hat die Regie über­nommen

Die Staats­anwalt­schaft Berlin ermittelt wegen Betrugs­verdachts. Die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht hat am 6. Februar die Abwick­lung ange­ordnet und einen Abwickler aus der Sozietät BBL in Frank­furt einge­setzt. Zu BBL gehört auch der vorläufige Insolvenz­verwalter, der Rechts­anwalt Christian Graf Brock­dorff, der nun die Regie über­nommen hat. Er macht den Anlegern in einer Mitteilung vom 1. April wenig Hoff­nung, dass bald Geld zurück an sie fließen wird. Im Tresorraum auf dem Gelände Königsweg 5 in Berlin seien „gold­farbene Gegen­stände aus Metall“ beschlag­nahmt worden. Doch erste Ermitt­lungs­ergeb­nisse legten nahe, dass von den laut Prägung angeblich etwa vier Tonnen lediglich ein sehr kleiner Teil echtes Gold sei. Außerdem seien größere Mengen Silber beschlag­nahmt worden. Es lasse sich noch nicht einschätzen, ob und wie viel davon echt sei.

Prüfung wird Monate dauern

Der vorläufige Insolvenz­verwalter rechnet damit, dass es Monate dauert, bis alle gefundenen Metall­stücke auf ihre Echt­heit geprüft wurden. Darüber hinaus seien aber weitere Fragen zu klären, etwa ob die Anleger über­haut Miteigentum an den Gold­beständen erworben hätten, wie es die BWF-Stiftung suggeriert habe. Brock­dorff rechnet damit, dass das eigentliche Insolvenz­verfahren nicht vor dem 1. Mai 2015 eröffnet werden wird. Erst dann können Anleger Forderungen anmelden. Der Rechts­anwalt kündigte an, den Anlegern dann auto­matisch Aufforderungen zuzu­schi­cken, mit denen sie ihre Forderungen anmelden könnten. 

Tipp: Der Insolvenz­verwalter hat mitgeteilt: „Sie können sich online unter www.insolvenzbekanntmachungen.de jeder­zeit darüber informieren, ob es zu einer Eröff­nung gekommen ist. Selbst­verständlich werden wir Sie auch auf unserer Home­page unter www.bbl-law.de/verfahren/bwf-stiftung entsprechend informieren.“ Brock­dorff weist in seiner Mitteilung darauf hin, dass die BWF Kapitalholding GmbH weder von der Abwick­lungs­anordnung der BaFin noch von der vorläufigen Insolvenz­verwaltung erfasst sei: „Anleger, die mit dieser Gesell­schaft Geschäfte gemacht haben, müssen sich direkt an diese wenden.“

Finanztest warnte bereits 2014

Die Rück­kauf­garantie der BWF war den Experten von Finanztest von vorn­herein suspekt. Die Garantie sollte unabhängig vom Gold­preis zum Rück­nahme­zeit­punkt gelten. Die BWF hatte erklärt, dass sie mit dem Gold in der Zwischen­zeit handeln und Gewinne erzielen wolle. Finanztest hatte darauf hingewiesen, dass die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (BaFin) dies als erlaub­nispflichtiges Geschäft ansehe und eine Rück­abwick­lung anordnen könne. Als Finanztest bei der BaFin nach­fragte, prüfte die Behörde die Geschäfte der BWF noch. Jetzt hat sie der BWF-Stiftung das weitere Betreiben des Einlagen­geschäfts untersagt und die unver­zügliche Rück­abwick­lung der Geschäfte ange­ordnet. Zuvor hatte Finanztest gewarnt. Die BWF-Stiftung hatte daraufhin mitgeteilt, sie habe sich gemein­sam mit der BaFin dazu entschlossen, die Anlagemodelle mit Garantie nicht mehr anzu­bieten und Kunden auszuzahlen. Diese Mitteilung hat die Finanz-Aufseher offensicht­lich nicht über­zeugt.

Tipp: Finanztest hatte die BWF-Stiftung auf die Warnliste Geldanlage gesetzt. Sie verschafft Ihnen schnell einen Über­blick über dubiose, unseriöse oder sehr riskante Geld­anlage­angebote, vor denen die Experten der Stiftung Warentest gewarnt haben.

Frank­furter Rechts­anwalt als Abwickler bestellt

Zum Abwickler hat die BaFin den Frank­furter Rechts­anwalt Georg Bernsau von BBL Bernsau Brock­dorff & Partner Rechts­anwälte Part-GmbB bestellt. Er soll alle Verträge kündigen und aus den sicher­gestellten Geldern Rück­zahlungen an Anleger vornehmen. Auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei sollen ab sofort alle für geschädigte Anleger wichtigen Informationen veröffent­lich werden.

* Diese Meldung erschien erst­mals am 26. Februar 2015 auf test.de. Sie wurde zuletzt am 2. April 2015 aktualisiert.

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goldsilbershop.de am 05.06.2015 um 10:43 Uhr
Vorsicht bei Gold-Garantieversprechen

Uns fallen in den letzten Monaten öfters Garantieangebote auf, deren Wirtschaftlichkeit sich für uns nicht erschließt:
- Rendite, die erzielt werden soll, weil die Scheideanstalt große Barren kauft und diese dann in kleine Barren "umgießt", erscheinen nur bedingt plausibel: Je kleiner der Barren, desto größer fallen die Stückkosten für den Prägevorgang aus. Mag sein, dass Scheideanstalten, die in Niedriglohnländern produzieren, geringere Personalkosten haben, aber hier fallen trotzdem nennenswert Kosten an.
- Bei festen Rückkaufgarantien mit x % Aufschlag bei dem dem Kunde die Ware zugeschickt wurde, ein Refinanzierungsmodell zu finden, fällt uns schwer: Woher soll der zu zahlende Zins kommen? Einzige logische Erklärung: Ein Schneeball-System - so lange es mehr Käufer als Verkäufer gibt, kann der Anbieter der Rückkaufgarantie mit neu eingenommenen Geld die Zinsen zahlen.
- Man sollte stets den Verkaufspreis prüfen - meist werden 1g oder kleinere Barren zu Mondpreisen verkauft.

Profilbild Stiftung_Warentest am 14.04.2015 um 15:33 Uhr
PIM Handelsgesellschaft

@mr.anderson: Wenn Ihnen die Prospektunterlagen dazu vorliegen, freuen wir uns über eine Zusendung: finanztest@stiftung-warentest.de. (maa)

mr.anderson am 05.04.2015 um 22:18 Uhr
PIM Handelsgesellschaft mbH

Ist ihnen die PIM Handelsgesellschaft mbH bekannt?
Mir wurde heute ein "INTERNATIONALER GOLDKAUF MIT RÜCKKAUFANGEBOT (IGK)" angeboten.
Die sagen einem einem Rückkauf mit einer Rendite von 4,5% nach 13 Monaten zu.
Das hört sich sehr ähnlich an.