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Im Februar 2015 wurden die Geschäftsräume der BWF-Stiftung in Berlin und Köln von Ermittlern durchsucht. Der Stiftung werden gewerbsmäßiger Betrug sowie unerlaubte Bankgeschäfte vorgeworfen. Finanztest hatte bereits im Dezember 2014 vor den dubiosen Goldinvestments der Stiftung gewarnt, die etwa 6 500 Kleinanleger abgeschlossen haben. Jetzt hat ein vorläufiger Insolvenzverwalter die Regie übernommen.*
Über 120 Ermittler im Einsatz
Am Mittwoch, 25. Februar 2015, hatten Ermittler Geschäftsräume und Wohnungen der BWF-Stiftung in den Berliner Ortsteilen Zehlendorf, Charlottenburg und Hellersdorf durchsucht. 120 Polizeibeamte und fünf Ermittler der BaFin waren im Einsatz und stellten zirka vier Tonnen Metall sowie Computer und Geschäftsunterlagen sicher. Ob es sich bei dem Metall um Gold oder nur um „Doubletten“ handelt und wie hoch der mögliche Feingehalt ist, versuchen die Ermittler bislang herauszufinden. Vier Tonnen reines Gold hätten zur Zeit einen Marktwert von etwa 140 Millionen Euro. Das ist fast das dreifache dessen, was die Stiftung bei Anlegern eingesammelt hat.*
BWF warb mit garantierten Rückkaufpreisen
Hintergrund: Die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) hatte Gold „als gewinnbringende Alternative zu Fonds oder Sparbuch“ angepriesen und ein Geschäftsmodell beworben: „Der Kunde vereinbart eine Vertragslaufzeit von zwei, vier oder acht Jahren, und erhält dann einen garantierten Rückkaufpreis von 110, 130 beziehungsweise 180 Prozent seines Kaufpreises.“ Das Gold wollte BWF für die Kunden verwahren. Den Anlegern sollte das „Zuwachsraten zwischen 5 und 7,5 Prozent pro Jahr“ bringen.
Gold im Wert von 48 Millionen Euro gekauft
Bei Anlegern stieß das Angebot auf großes Interesse. Die Finanzaufsicht Bafin geht davon aus, dass rund 6 500 Anleger bei der BWF-Stiftung Gold im Wert von 48 Millionen Euro gekauft hat. Allerdings: Nach derzeitigen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Berlin wurde ein zweistelliger Millionenbetrag der Anlegergelder nicht zum Ankauf von physischem Gold und somit vertragswidrig und betrügerisch verwendet. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen zehn Personen Ermittlungen eingeleitet.
Gold-Anleger müssen viel Geduld haben
Die Anleger der Gold-Anlagemodellen rund um die BWF-Stiftung müssen sich gedulden, bis sie erfahren, ob und wie viel Geld an sie zurückfließt. Über das Vermögen des Trägervereins der Stiftung ist jetzt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Nur ein kleiner Teil des gefundenen Goldes soll echt sein. Zu klären ist außerdem, ob Anleger überhaupt Miteigentum an dem Gold erworben hätten. Das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin hat am 26. März das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT) angeordnet. Der Verein war Träger der rechtlich unselbstständigen BWF-Stiftung. Daher sind auch die Anleger betroffen, die sich für Gold-Anlagemodelle unter dem Namen BWF-Stiftung entschieden haben. Nur der Trägerverein konnte aber die Verträge mit ihnen abschließen, nur gegenüber ihm können die Anleger daher Forderungen anmelden.
Vorläufiger Insolvenzverwalter hat die Regie übernommen
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt wegen Betrugsverdachts. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 6. Februar die Abwicklung angeordnet und einen Abwickler aus der Sozietät BBL in Frankfurt eingesetzt. Zu BBL gehört auch der vorläufige Insolvenzverwalter, der Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, der nun die Regie übernommen hat. Er macht den Anlegern in einer Mitteilung vom 1. April wenig Hoffnung, dass bald Geld zurück an sie fließen wird. Im Tresorraum auf dem Gelände Königsweg 5 in Berlin seien „goldfarbene Gegenstände aus Metall“ beschlagnahmt worden. Doch erste Ermittlungsergebnisse legten nahe, dass von den laut Prägung angeblich etwa vier Tonnen lediglich ein sehr kleiner Teil echtes Gold sei. Außerdem seien größere Mengen Silber beschlagnahmt worden. Es lasse sich noch nicht einschätzen, ob und wie viel davon echt sei.
Prüfung wird Monate dauern
Der vorläufige Insolvenzverwalter rechnet damit, dass es Monate dauert, bis alle gefundenen Metallstücke auf ihre Echtheit geprüft wurden. Darüber hinaus seien aber weitere Fragen zu klären, etwa ob die Anleger überhaut Miteigentum an den Goldbeständen erworben hätten, wie es die BWF-Stiftung suggeriert habe. Brockdorff rechnet damit, dass das eigentliche Insolvenzverfahren nicht vor dem 1. Mai 2015 eröffnet werden wird. Erst dann können Anleger Forderungen anmelden. Der Rechtsanwalt kündigte an, den Anlegern dann automatisch Aufforderungen zuzuschicken, mit denen sie ihre Forderungen anmelden könnten.
Tipp: Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt: „Sie können sich online unter www.insolvenzbekanntmachungen.de jederzeit darüber informieren, ob es zu einer Eröffnung gekommen ist. Selbstverständlich werden wir Sie auch auf unserer Homepage unter www.bbl-law.de/verfahren/bwf-stiftung entsprechend informieren.“ Brockdorff weist in seiner Mitteilung darauf hin, dass die BWF Kapitalholding GmbH weder von der Abwicklungsanordnung der BaFin noch von der vorläufigen Insolvenzverwaltung erfasst sei: „Anleger, die mit dieser Gesellschaft Geschäfte gemacht haben, müssen sich direkt an diese wenden.“
Finanztest warnte bereits 2014
Die Rückkaufgarantie der BWF war den Experten von Finanztest von vornherein suspekt. Die Garantie sollte unabhängig vom Goldpreis zum Rücknahmezeitpunkt gelten. Die BWF hatte erklärt, dass sie mit dem Gold in der Zwischenzeit handeln und Gewinne erzielen wolle. Finanztest hatte darauf hingewiesen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dies als erlaubnispflichtiges Geschäft ansehe und eine Rückabwicklung anordnen könne. Als Finanztest bei der BaFin nachfragte, prüfte die Behörde die Geschäfte der BWF noch. Jetzt hat sie der BWF-Stiftung das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Rückabwicklung der Geschäfte angeordnet. Zuvor hatte Finanztest gewarnt. Die BWF-Stiftung hatte daraufhin mitgeteilt, sie habe sich gemeinsam mit der BaFin dazu entschlossen, die Anlagemodelle mit Garantie nicht mehr anzubieten und Kunden auszuzahlen. Diese Mitteilung hat die Finanz-Aufseher offensichtlich nicht überzeugt.
Tipp: Finanztest hatte die BWF-Stiftung auf die Warnliste Geldanlage gesetzt. Sie verschafft Ihnen schnell einen Überblick über dubiose, unseriöse oder sehr riskante Geldanlageangebote, vor denen die Experten der Stiftung Warentest gewarnt haben.
Frankfurter Rechtsanwalt als Abwickler bestellt
Zum Abwickler hat die BaFin den Frankfurter Rechtsanwalt Georg Bernsau von BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte Part-GmbB bestellt. Er soll alle Verträge kündigen und aus den sichergestellten Geldern Rückzahlungen an Anleger vornehmen. Auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei sollen ab sofort alle für geschädigte Anleger wichtigen Informationen veröffentlich werden.
* Diese Meldung erschien erstmals am 26. Februar 2015 auf test.de. Sie wurde zuletzt am 2. April 2015 aktualisiert.
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Uns fallen in den letzten Monaten öfters Garantieangebote auf, deren Wirtschaftlichkeit sich für uns nicht erschließt:
- Rendite, die erzielt werden soll, weil die Scheideanstalt große Barren kauft und diese dann in kleine Barren "umgießt", erscheinen nur bedingt plausibel: Je kleiner der Barren, desto größer fallen die Stückkosten für den Prägevorgang aus. Mag sein, dass Scheideanstalten, die in Niedriglohnländern produzieren, geringere Personalkosten haben, aber hier fallen trotzdem nennenswert Kosten an.
- Bei festen Rückkaufgarantien mit x % Aufschlag bei dem dem Kunde die Ware zugeschickt wurde, ein Refinanzierungsmodell zu finden, fällt uns schwer: Woher soll der zu zahlende Zins kommen? Einzige logische Erklärung: Ein Schneeball-System - so lange es mehr Käufer als Verkäufer gibt, kann der Anbieter der Rückkaufgarantie mit neu eingenommenen Geld die Zinsen zahlen.
- Man sollte stets den Verkaufspreis prüfen - meist werden 1g oder kleinere Barren zu Mondpreisen verkauft.
@mr.anderson: Wenn Ihnen die Prospektunterlagen dazu vorliegen, freuen wir uns über eine Zusendung: finanztest@stiftung-warentest.de. (maa)
Ist ihnen die PIM Handelsgesellschaft mbH bekannt?
Mir wurde heute ein "INTERNATIONALER GOLDKAUF MIT RÜCKKAUFANGEBOT (IGK)" angeboten.
Die sagen einem einem Rückkauf mit einer Rendite von 4,5% nach 13 Monaten zu.
Das hört sich sehr ähnlich an.