Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer von der BKR Beyer Kilian Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Jena will Anleger der ehemaligen Windfirma Prokon GmbH aus Itzehoe als Mandanten gewinnen. Die Firma wurde nach Insolvenz 2014 in die Prokon Regenerative Energien eG umgewandelt. Beyer schrieb Anleger im September, Oktober und November 2019 an.
Beyer will klären, ob es eine Versicherung gab, die für Schäden aufkommen müsste, und ob unerlaubte Geschäfte betrieben wurden. Er räumt ein, dass dafür Recherchen erforderlich wären.
Das Oberlandesgericht Schleswig hatte am 11. Juli 2018 darauf hingewiesen, es habe keine unerlaubten Geschäfte gegeben (Az. 5 U 59/18). Das sei falsch, so Beyer auf Anfrage. Er strebe eine höchstrichterliche Entscheidung an. Die Erfolgsaussichten scheinen vage.
Beyer äußerte sich auf Anfrage nicht zum Stand von Ermittlungen wegen des Verdachts, er und weitere Personen hätten Anleger in anderen Fällen mit unrichtigen und irreführenden Angaben in sinnlose Verfahren gelockt. Früher hatte er die Vorwürfe zurückgewiesen.
BKR steht seit 2018 auf unserer Warnliste. Die Kanzlei warb bei Strom- und Gaskunden mit unplausibel hohen, angeblichen Erstattungsansprüchen um Mandanten.
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Das Vorgehen der BKR hat offenbar Strategie: Unter der Vorgabe, es handele sich bei den Edelmetallkäufen der SWM AG um für die Kunden negative oder schädliche Vorgehensweisen, werden Kunden kontaktiert und dazu animiert, sich auf Gerichtsverfahren einzulassen.
Die Vorgehensweise der Kanzlei widerspricht unseres Erachtens dem Berufsrecht für Rechtsanwälte und verursacht in Anbetracht der bereits erfolgten, mehrfachen Ablehnung der Gerichte Anwaltskosten, die unnötig sind. Die Vorwürfe der BKR sind laut Gerichtsurteilen nicht berechtigt. Dennoch werden die Kunden der SWM AG weiterhin dazu überredet, gegen die SWM AG auf ihre Kosten zu klagen.
Dieses Agieren möchte die SWM AG als eine von mehreren von den BKR Praktiken betroffenen Unternehmen bei der Stiftung Warentest öffentlich machen, um ihre Kunden und Interessenten zu schützen. Wir begrüßen es, dass die BKR auf Warnlisten geführt wird und bedanken uns hier für den Einsatz der Stiftung Warentest zum Verbraucherschutz
Die Rechtsanwälte Philipp Wolfgang Beyer und Matthias Kilian setzten seit ca. 2018 ihren unseriösen Mandantenfang mit der Kanzlei "BKR" weiter fort.
In einem neuen Anschreiben vom 24.6.2020, lockt Herr Beyer damit, aus der Prokon Insolvenz weitere Anleger-Ansprüche zu prüfen und ggf. geltend zu machen.
Das Schreiben habe ich der Staatsanwaltschaft Gera, dem Verbraucherschutz und Rechtsanwalt Al-Zand weitergeleitet.
Diese Damen und Herren sind auch in Altfällen (Göttinger Gruppe) noch aktiv. Meine Schwester wurde hier nach Jahren angeschrieben und man warb mit kostenfreier Übernahme der Prüfung ob noch Ansprüche bestehen. Im zweiten Schreiben sollte man dann ein Mandat erteilen und auskunft geben ob eine Rechtsschutzversicherung bestehe.
Nachdem meine Schwester leider diesen Schrieb ausgefüllt hat ohne das ich davon wusste hat sie nun einen Streit um ein Honorar von 160 EUR. Heute bekamen wir die "Kostenpflichtige letzte Mahnung" mit der Drohung eines Honorarklageverfahrens.
Diese Schreiben habe ich alle an den Marktwächter der Verbraucherzentrale weitergeleitet.
Ich kann nur jedem raten nicht auf die blumigen Versprechen dieser Anwälte zu reagieren.