
Wenig Auftrieb dürfte die Inter AG Anlegern der ehemaligen Windfirma Prokon GmbH beim Durchsetzen von Ansprüchen geben. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer von der BKR Beyer Kilian Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Jena macht Mitgliedern der „Interessengemeinschaft Prokon“ ein zweifelhaftes Angebot: Er will die Anleger, die einst Geld bei der pleitegegangenen Windfirma Prokon GmbH angelegt hatten, mithilfe einer Prozessfinanzierungsgesellschaft als Mandanten gewinnen.
Vage Erfolgsaussichten
Im Januar 2020 schrieb er, er habe die Inter AG aus Herisau (Schweiz) überzeugt, Anleger bei außergerichtlichen Ansprüchen zu unterstützen. Sie müssten nur 70, 50 oder 30 Prozent der Anwaltsgebühren tragen und beteiligten im Gegenzug die Inter mit 10, 20 oder 30 Prozent an der erstrittenen Summe. Wer um 10 000 Euro streite, zahle 505 Euro bis 1 179 Euro – bei vagen Erfolgsaussichten (siehe Finanztest 1/2020) und nur für außergerichtliche Schritte.
Verbindung zwischen Anwalt und Inter AG
Zu denken gibt auch eine Verbindung zwischen Anwalt Beyer und Karin Seidel von der Inter AG. Beyer ist laut Impressum und Handelsregister Vorstand der Acivo Prozessfinanzierungs Aktiengesellschaft, Jena, deren Zweigniederlassung in Zürich Seidel leitete. Beide teilten Finanztest mit, es gebe darüber hinaus keine Verbindung.
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