Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat erneut entschieden, dass der Widerruf für einen in einer Haustürsituation abgeschlossenen Darlehensvertrag auch die mit dem Geld finanzierte Immobilienfondsbeteiligung unwirksam macht. Beide Verträge müssen deshalb rückabgewickelt werden (Az. 4 U 23/02, rechtskräftig).
Im vorliegenden Fall konnte ein Ehepaar einen zu Hause mit der BHW-Bausparkasse abgeschlossenen Darlehensvertrag noch Jahre später widerrufen, weil es beim Abschluss des Vertrags nicht über sein Widerrufsrecht belehrt worden war. Dieses Urteil des Karlsruher Oberlandesgerichts folgt der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2001 (EuGH, Az. C-481/99) sowie des Bundesgerichtshofs vom 9. April 2002 (BGH, Az. XI ZR 91/99).
Anders als der BGH habe sich das OLG jedoch gegen die vom BGH proklamierte strikte Trennung von Verträgen (Trennungstheorie) gestellt, kommentierte der Freiburger Rechtsanwalt Andreas Mayer das Urteil. Das OLG sieht den Darlehensvertrag der BHW-Bausparkasse und den mit dem Darlehen finanzierten Beteiligungsvertrag an einem Thomae- und Partner-Immobilienfonds als eine wirtschaftliche Einheit. Der eine Vertrag wäre ohne den anderen nicht abgeschlossen worden. Dies habe nach „höchstrichterlicher Rechtsprechung“ zur Folge, dass der Widerruf eines der beiden Verträge auch zur Unwirksamkeit des anderen Vertrags führt.
Der Schutzzweck des Haustürwiderrufsgesetzes verbiete es, den Darlehensnehmer mit der Darlehensrückzahlung zu belasten. Deshalb müsse die Rückabwicklung der Verträge zwischen BHW-Bank und dem Zahlungsempfänger, Thomae und Partner, erfolgen, urteilte das Gericht.
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Hallo,
ich habe vor gut 15 Jahren den Fehler begangen, Wohnbesitzanteile (KG7) der Firma Thomae und Partner über einen "Haustürvertreter" abzuschliessen.
Da ich jetzt fast fertig bin mit der Abzahlung des "Vorschusses" der BHW, würde mich jetzt brennend interesieren, was ich danach damit anfangen kann. Gibt es Stellen die an dem Erwerb solcher Anteile interessiert sind?
Kann man das Zeugs überhaupt noch verkaufen, von mir aus auch mit erheblichem Verlust?
Für eine kurze Info wäre ich dankbar.